Albrecht Pallas
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte meinen Redebeitrag mit dem eben schon zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts beginnen: „Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die nach Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Gerade diesen letzten Satz sollten alle in diesem Hohen Haus einfach einmal wirken lassen; denn wir leben in einem Staat, in dem das Recht auf Asyl ein von der Verfassung geschütztes Gut, ein Recht ist. Das Asylbewerberleistungsgesetz legt sehr differenziert fest, welche Arten von Leistungen getätigt werden. Sie teilen sich auf in Grundleistungen wie Ernährung, Unterkunft, aber auch in Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, Gesundheitsleistungen und sonstige Leistungen, zum Beispiel Schulbedarf oder Eingliederungshilfen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Sätze. Zum Beispiel gelten folgende monatliche Bedarfssätze für den persönlichen Bedarf: das sogenannte Taschengeld, das die AfD so gern als Sachleistungen ausreichen möchte. Dies sind in der höchsten Bedarfsstufe – Alleinstehende oder alleinerziehende Personen – 182 Euro pro Monat. Das stuft sich dann ab bis hin zu der niedrigsten Bedarfsstufe für Jugendliche und Kinder zwischen 124 Euro und 117 Euro im Monat. Die Debatte der AfD – das haben wir bereits gehört – ist weder neu noch besonders originell und geht schon wieder an der Realität in Land und Kommunen vorbei – schon wieder! Denn zum einen wird in Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates der notwendige Bedarf bereits durch Sachleistungen gedeckt – auch das kann kritisiert werden – und zum anderen würde eine Umwandlung von Geld- in Sachleistungen – wie von Ihnen gefordert – zu massivem Mehraufwand und weiterer Bürokratie in den Kommunen und auch für die Betroffenen führen. Ein weiterer Beleg dafür, dass Ihnen die sächsischen Kommunen herzlich egal sind: Gestern erst haben Sie öffentlich unter Beweis gestellt, dass Sie die in den Kommunen dringend benötigten Bundesmittel für die Unterbringung von Geflüchteten vorenthalten wollen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Und warum? Damit Sie als AfD Ihren populistischen und menschenaufhetzenden Kurs weiterfahren können – nicht mehr und nicht weniger. Machen wir uns klar, wozu das sogenannte Taschengeld für den persönlichen Bedarf verwendet wird: unter anderem für öffentliche Verkehrsmittel oder für die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie Eintrittskarten für kulturelle Einrichtungen, Sportveranstaltungen oder dergleichen. Es ist offensichtlich, dass solche Ausgaben oder andere für den persönlichen Bedarf nicht mit Wertgutscheinen gedeckt werden können. Dazu schweigt sich die AfD aber im Antrag aus, weil Sie genau wissen, dass es nicht funktioniert – darum geht es Ihnen auch gar nicht –, weil Sie Menschen, die mit welchem Status auch immer in unserem Land leben, für die Dauer des Aufenthalts oder bis sie auf eigenen Beinen stehen noch nicht einmal das verfassungsgerichtlich bestätigte Existenzminimum gönnen oder gönnen wollen. Dieses Menschenbild – so muss ich es formulieren – ist einfach nur asozial und zeigt sich längst in Ihren Positionen gegenüber anderen marginalisierten Gruppen in unserer Gesellschaft. Unser Ziel als SPD hingegen ist es, Asylverfahren zu vereinfachen, damit Fälle schneller abgearbeitet werden können und Menschen, die in unserem Land bleiben können, möglichst schnell ihren Weg in den Arbeitsmarkt und in ein normales Leben finden sowie auf eigenen Beinen stehen können. (Sebastian Wippel, AfD: Am besten, Ihr schafft das ab!) Herr Prantl hat vorhin über die möglichen Meinungen in der Bevölkerung gemutmaßt. Ich glaube, worüber sogar Einigkeit besteht, ist, dass der wirklich überwiegende Anteil in der Bevölkerung möchte, dass wir in der Pflege, im Handwerk, bei Dienstleistungen oder in Industriebetrieben ausreichend Arbeits- und Fachkräfte haben. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist Zuwanderung!) Wir alle wissen, dass wir sowohl durch unsere Nachwuchsaktivitäten als auch durch die gezielte Zuwanderung nicht den notwendigen Arbeitskräftebedarf decken können. Wir benötigen somit auch die Menschen, die auf anderen Wegen zu uns kommen und müssen ihnen Chancen und Perspektiven eröffnen, aus ihrem Leben hier etwas zu machen. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Im Gegensatz zu den Unterstellungen, die Sie hier mit Ihren Anträgen immer wieder machen, dass wir uns in einer Ausnahmesituation befinden und Migration der Ausnahmefall ist, kann man Ihnen immer nur wieder entgegenhalten, dass Migration der Normalfall ist. Es wird weiter Flucht geben. Es wird weiter Migration und Zuwanderung nach Europa und nach Deutschland geben. Nun bin ich bei Dänemark. Ich weiß nicht, ob Ihr Argument wirklich so klug ist, Herr Prantl. Ja, es mag sein, dass wir innerhalb der Sozialdemokratie zum Thema eines Grenzregimes und Aufnahmeregeln unterschiedlicher Auffassung sind. Das ist überhaupt nicht schlimm; denn darum geht es gar nicht. Bei der Frage der Integration sind die Dänen wirklich vorbildlich. Danach würden sich alle die Finger lecken, (Zurufe von der AfD) wenn es um die Kitaplätze, den Spracherwerb, die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt und um die schnelle Anerkennung von Berufsabschlüssen sowie die schnelle Vermittlung in konkrete Arbeitsstellen geht – darin sind sie spitze. (Weitere Zurufe von der AfD) Das ist der Punkt, um den es uns geht. Das brauchen wir in Sachsen und keine populistische und an Zynismus kaum zu überbietende Scheindebatte wie die heutige und gestrige. Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab. (Beifall bei der SPD)
