Tom Unger
Herr Kollege Ulbrich, vielen Dank für die Kurzintervention. Sie wissen selbst als Jurist, dass man Ermessen nur unter ganz engen Maßgaben einschränken kann. So, wie Sie es vorschlagen, müsste aber das Gesetz geändert werden; das kann nur der Bundesgesetzgeber. Die ermessensleitenden Vorschriften sind vorhanden. Sie wollen daraus Muss-Vorschriften machen. Da sagen Ihnen das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht, dass das rechts- und verfassungswidrig ist. – Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war von Herrn Unger die Reaktion auf die Kurzintervention. Wir machen weiter in der Reihenfolge der Fraktionen. Für die Fraktion DIE LINKE ist Jule Nagel an der Reihe.
