Tom Unger
Das Europarecht, der Schengener Grenzkodex, sieht das vor. Sie werfen das quasi der eigenen Bundesinnenministerin vor. Das wäre seit 2015 – Armin Schuster hat das gestern sehr zutreffend formuliert – Rechtsbruch. Die Bundesinnenministerin hat das kodifiziert. Es ist mit Europarecht vereinbar. Es gibt kein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof gegen diese Maßnahme. Nichts weniger fordern wir hier im Freistaat Sachsen. Die Flüchtlings- und Migrationszahlen sind an der polnischsächsischen Grenze um ein Vierfaches höher als in Bayern. Es gibt Umlaufbewegungen an die tschechische Grenze. Wir fordern – das sage ich ganz klar in diesem Hohen Hause – die Bundesinnenministerin auf, endlich dem gemeinsamen Antrag von Bayern, Sachsen und Brandenburg stattzugeben, damit hier temporäre Grenzkontrollen stattfinden können. (Beifall bei der CDU und der AfD) Es ist für uns nicht nachvollziehbar, mit welchen Maßstäben und Parametern hier gemessen wird. Die Bundesinnenministerin war im Mai selbst hier. Sie war gemeinsam mit Armin Schuster an der polnischen und an der tschechischen Grenze. Sie hat sich selbst vor Ort ein Bild gemacht. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kollege Unger, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
