Dr. Joachim Keiler
Vielen Dank! Wenn Sie sich bei Bertelsmann das Monitoring anschauen, finden Sie dort auch die Zahlen für alle Bundesländer!) Ich komme nun zurück zu meiner Rede: Über die Regionalpläne und Bebauungspläne finden die Grundsätze der Raumordnung Eingang auf allen Planungsebenen – bis hinunter in die kommunal verfasste Planungshoheit. Damit bedarf der Flächenschutz der Mitwirkung aller Akteure auf staatlicher und kommunaler Ebene ebenso wie der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen. Wir unterstützen dabei mit nachhaltig wirksamen Förderprogrammen im SMR die Kommunen bei der Brachflächenrevitalisierung. Jede genutzte Brache bewahrt die sprichwörtliche grüne Wiese und beseitigt gleichzeitig eine Problemfläche in der Kommune. Auch weitere Maßnahmen aus meinem Ressort, wie etwa der Denkmalschutz, die ländliche Neuordnung oder LEADER-Maßnahmen, unter denen all die Gebäude umgenutzt werden, reduzieren letztendlich die Flächenneuinanspruchnahme. Um einmal auf ein Beispiel einzugehen – ich weiß nicht, ob Herr Böhme das vorhin gesagt hat –, was wirklich ein Problem ist in dieser Statistik: Sie haben vorhin gefragt, ob der Tagebau etwas Besseres ist als eine Fotovoltaikanlage. Diesbezüglich bin ich ganz bei Ihnen. Wenn wir den Tagebau revitalisieren – zum Beispiel 10 000 Hektar, und auf 500 Hektar wird eine Fotovoltaikanlage errichtet –, wird diese Revitalisierung nicht gegen den Flächenverbrauch gerechnet, aber der Flächenneuverbrauch durch die Fotovoltaikanlage schon. Da sind wir gar nicht im Dissens, aber mir geht es hierbei um die Aussagekraft der Statistik. Das ist ein echtes Problem. Wir nehmen, wie gesagt, die Vorgaben des Bundes, damit man das deutschlandweit einheitlich erfassen kann. Das wird dazu führen, dass die Flächen-Fotovoltaik den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 deutlich ansteigen lässt. Deshalb muss man darüber sprechen, ob man nicht vielleicht eine etwas breiter angelegte Statistik bundesweit aufstellt, um das deutlich zu machen. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Wir werden diese Flächen brauchen, sonst wird der Ausbau von erneuerbaren Energien nicht stattfinden, aber die Statistik gibt das einfach nicht wieder. Das ist bei der Windenergie genau das Gleiche. Der Flächenverbrauch pro Windrad wird als Siedlungs- und Verkehrsfläche erfasst. Wenn Sie dafür irgendwo eine Umweltausgleichsmaßnahme durchführen, wird das aber in der Statistik nicht gegengerechnet. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das ist nun einmal so. Gleiches gilt für Straßen. Okay, wenn Sie keine Straßen mehr wollen; aber zumindest bei Schienenverbindungen ist es auch so, dass wir dort weiterhin Flächenverbrauch haben, aber oftmals – es muss ja für jede Maßnahme ein Umweltausgleich geschaffen werden – wird das nicht gegengerechnet. Deswegen ist diese Statistik etwas schwierig und es ist nötig, sie für die Flächenneuinanspruchnahme zu interpretieren. Deshalb ist es uns wichtig, hier Wege zu gehen – ich habe einiges aufgezählt –, aber sicherlich auch noch aus einem anderen Ministerium heraus. Die Aussagekraft der Zahlen, über die wir hier diskutieren, ist durchaus begrenzt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schmidt für die Staatsregierung. Jetzt könnten wir – ich sehe keinen Redebedarf mehr – zur Einbringung und Behandlung des Entschließungsantrags kommen. Für die einreichende Fraktion DIE LINKE Toni Mertsching, bitte.
