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Oliver Fritzsche

CDU 21.09.2023 Sitzungen 7/77

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir, zu Beginn meiner Rede darauf hinzuweisen, dass Fläche nicht verbraucht wird. Fläche wurde oder wird neu in Anspruch genommen. Daher ist von Flächeninanspruchnahme oder auch Flächenneuinanspruchnahme zu sprechen. Frau Mertsching, Sie haben das teilweise synonym benutzt, und ich möchte nicht weiter darauf herumhacken; denn auch der Landesentwicklungsplan bedient sich des Terminus Flächenverbrauch an dieser oder jener Stelle. Von daher möchte ich diesen Punkt nicht überstrapazieren. Unter Flächenneuinanspruchnahme ist die Umwandlung insbesondere von landwirtschaftlicher oder naturbelassener Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche zu verstehen. Die Beantwortung der Anfrage macht deutlich, dass eine Reihe der vorliegenden Daten mit großen Unschärfen behaftet ist und vermeintlich klare Aussagen mit gewisser Vorsicht zu genießen sind. Wichtig ist es, darauf hinzuweisen, dass Flächeninanspruchnahme nicht mit Bodenversiegelung gleichzusetzen ist. So wird deutlich, dass beispielsweise Siedlungs- und Verkehrsflächen neben Gebäuden und Verkehrsflächen auch gebäudebezogene Freiflächen, Garten- und Erholungsflächen, Sportanlagen und auch Campingplätze umfassen. Man kann also mitnichten von einer vollständigen Versiegelung in diesen Siedlungskategoriebereichen sprechen. Flächenversiegelung oder Bodenversiegelung heißt, dass durch Bauwerke, die teilweise auch unterirdisch sein können, die Wasserdurchlässigkeit verhindert wird. Letztlich hat dies Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, die Nährstoffeinträge oder die Bodenstabilität. Die dauerhafte Verhinderung von Wasserdurchlässigkeit ist ein Problem; jedoch ist der Bodenversiegelungsgrad, der hier teilweise statistisch erfasst wird, nur ein Indikator dafür. Die negativen Folgen der Flächenversiegelung hinsichtlich des Wasserhaushaltes, der Grundwasserbelastung und der Stoffkonzentration sind existent und nicht kleinzureden. Vor diesem Hintergrund muss es unser Ziel sein, die Flächenversiegelung langfristig zu reduzieren. Potenziale gibt es einige, beispielsweise, um ein ganz lebensweltliches heranzuziehen, die umweltgerechte Sanierung von Parkplätzen. Die Fläche des Parkplatzes ist dennoch in Anspruch genommen, mit deutlich weniger Bodenversiegelung, aber es gibt kaum einen statistisch messbaren Effekt. Der Landesentwicklungsplan Sachsen aus dem Jahr 2013 macht zum Thema Flächenversiegelung in verschiedenen Grundsätzen und Zielen konkrete Vorgaben, welche zumindest zum Teil auch unmittelbare Bindungswirkung für die kommunale Ebene als Träger der kommunalen Planungshoheit entwickeln. Diese konkreten Handlungsansätze umfassen insbesondere das Thema flächensparendes Bauen, die Revitalisierung von Brachflächen oder auch das Thema Nachverdichtung. Ebenso gibt es Aussagen zu den Themenfeldern der technischen Infrastruktur im Bereich der Entsiegelung nicht mehr benötigter Flächen sowie auch dem sorgsamen Umgang mit Deponieraum. Insbesondere mit Blick auf die Vermeidung der Zersiedelung macht der LEP klare raumordnerische Vorgaben, um Biotopverbünde, Kaltluftschneisen oder auch zusammenhängende Waldgebiete langfristig zu sichern und zu erhalten. Es gilt, beim Thema Flächeninanspruchnahme eine ehrliche Diskussion zu führen, denn viele aktuelle Herausforderungen machen die Inanspruchnahme von Flächen nun einmal notwendig. Wir benötigen eine gute Verkehrsinfrastruktur. Gerade die Attraktivität des ländlichen Raums als Lebens- und Arbeitsort hängt an gut ausgebauten Straßen und auch an der Schiene. Die Energiewende fordert Flächen für den Windkraftausbau, die Fotovoltaik und auch den Netzausbau. Wir benötigen neuen Wohnraum. Die Wohnansprüche und auch die Erwartungen haben sich verändert. Die Kommunen stehen unter Druck, diesen Erwartungen ihrer Bevölkerung gerecht zu werden. Es muss uns dennoch in Zukunft besser gelingen, sorgsam mit unseren Ressourcen, auch mit Blick auf den Boden, umzugehen. Die Herausforderung ist es, Nutzungsinteressen auszugleichen und auch bei der Bodennutzung zu echter Nachhaltigkeit zu kommen, und zwar aus ökonomischer, ökologischer und sozialer Perspektive. Als CDU behalten wir weiterhin das 2-Hektar-Ziel der Flächenneuinanspruchnahme pro Tag im Blick, auch wenn wir um die großen Herausforderungen unter den aktuellen Rahmenbedingungen wissen. Ich habe darauf hingewiesen. Klar ist, dass dies nur gemeinsam mit den Kommunen und in breitem gesellschaftlichen Konsens gelingen kann. Wichtig ist, dass wir unsere Flächen effizient einsetzen, Brachflächen revitalisieren, dort entsiegeln, wo es möglich ist und insgesamt flächensparend oder zumindest flächenschonend agieren. Ein Schwerpunkt unseres Handelns zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme muss auf sinnvollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Neuversiegelungen gelegt werden. Dabei setzen wir auf Revitalisierung bzw. die Entsiegelung von Brachen, auch wenn sie nicht im unmittelbaren Umfeld des Eingriffs liegen. Ökokonten und Kompensationsflächenkataster dienen dem Ausgleich und der Realisierung von Maßnahmen, die etwa aus Kostengründen sonst nur schwer umsetzbar sind. Das Ökokonto ist aus meiner Sicht ein sehr sinnvolles Instrument, denn es schafft die Voraussetzungen, dass man größere Maßnahmen, die sonst nicht angepackt werden würden, anpacken kann. Waldumwandlungen sind aus meiner Sicht aufgrund der so wichtigen Waldfunktionen so gering wie möglich zu halten, im besten Falle ganz zu vermeiden und im genehmigten Einzelfall in Standortnähe vollständig auszugleichen. Ihre Große Anfrage hat uns zumindest daran erinnert, dass wir noch Hausaufgaben aus unserem Koalitionsvertrag zu erledigen haben, denn neben den Grundsätzen einer nachhaltigen Landesentwicklung wollen wir eine Kompensationsverordnung schaffen, um beispielsweise die Nutzung von Entsiegelungsmaßnahmen für die naturschutzrechtliche Eingriffskompensation zu ermöglichen. Dies ist ein komplexer Prozess und erfordert meist maßgeschneiderte Lösungen bei konkreten Projekten. Dennoch sind wir zuversichtlich, dass dies die geltende Erlasslage zur Eingriffskompensation verbessern kann. Klar ist, dass eine solche Regelung nur mit den verschiedenen Interessensgruppen und klarer Mehrheit in diesem Parlament ins Werk gesetzt werden kann. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Dornau.

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