Mirko Schultze
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in den letzten Tagen der Zeitung entnommen, dass wir mit unserer Forderung der regierungstragenden Koalition sehr stark entgegengekommen sind. Ich vernahm, dass es eine Verwaltungsvorschrift geben soll, wonach der Zwang, für den Fall der Haushaltskonsolidierung Straßenausbaubeiträge zu erheben, aufgehoben werden soll. Das ist zumindest der erste Schritt in die richtige Richtung; man kann es gar nicht anders nennen. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Ich freue mich ein wenig, dass wir damit auf den Weg kommen. Wir gehen einen Schritt weiter und machen ein ganz kleines Angebot in diese Richtung. Es sind nur noch 58 Gemeinden, die überhaupt eine Straßenausbaubeitragssatzung haben und die zurzeit im gültigen Zustand ist. Bereits 1993 war diese ausgesprochen umstritten. Es gab Gerichtsurteile – zum Beispiel das Gerichtsurteil, das die Anwendung in die Hand der Kommunen legte. Daraufhin gab es dementsprechende Entscheidungen. Am Ende, müssen wir sagen, hat sich dieses Gesetz wenig bewährt. Was passiert jetzt? Die Verordnung würde sagen: Ihr müsst nicht mehr erheben. Aber wir alle wissen: In dem Moment, in dem Kommunen in die Situation kommen, dass ihre Haushalte nicht ausgeglichen sind, sagt ein anderes Gesetz in Sachsen sehr deutlich: Ihr müsst alle Möglichkeiten erschließen. Natürlich ist es dann keine Pflicht mehr, aber die Freiwilligkeit könnte schnell wieder zur Pflicht werden. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wir bleiben dabei: Das Gesetz sollte durch ein anderes Gesetz aufgehoben werden, sollte beerdigt und abgeschafft werden. Für die geleistete Arbeit des Petitionsausschusses und des ihn betreuenden Referats darf ich mich auch im Namen aller Abgeordneten des Sächsischen Landtags ganz herzlich bedanken. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. (Beifall bei allen Fraktionen) Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu des Entwurfs Straßenausbaubeiträge im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Deshalb legen wir einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für den Freistaat Sachsen vor. Wir regeln in diesem Gesetzentwurf nicht nur die Übergangsphase – also: was passiert mit den bisherigen Beiträgen, die erhoben worden sind? –, sondern haben auch eine Härtefallregelung für den Fall, dass es zu unnötigen oder unnötig hohen Zahlungen gekommen ist. Wir schaffen damit Sicherheit für die Kommunen, die diese Satzungen bisher hatten. Wir schaffen Berechenbarkeit für den Freistaat, und wir schaffen eine Lösung für das, was zumindest die demokratischen Parteien in diesem Landtag entweder in ihren Vereinbarungen oder in ihren Programmen stehen haben. Am Ende, wenn Sie diesem Gesetzentwurf nach den Diskussionen in den Ausschüssen und hier im Plenum zustimmen, haben wir das erreicht, was wir alle erklärt haben: Wir wollen Straßenausbaubeiträge nicht mehr erheben. Dann gibt es die entsprechende Grundlage dafür nicht mehr, weder in Freiwilligkeit noch verpflichtend. Der Gesetzentwurf, den wir Ihnen hiermit vorlegen und in die Ausschüsse geben, bietet dafür, glaube ich, ein sehr gutes Handwerkszeug. Darin ist auch enthalten, wie die Finanzierung funktioniert – weil das immer wieder gern Ihre Frage ist. Es steht drin, wie welche Zuständigkeiten geregelt sind. Es gibt einen entsprechenden Härtefallfonds. In meiner Fantasie gibt es gerade gar keinen Grund, diesen Gesetzentwurf nach der Behandlung abzulehnen. (Sebastian Wippel, AfD: Unseren haben Sie damals abgelehnt!) Ich bin wirklich neugierig darauf, welche Windungen gefunden werden, um am Ende eventuell zu sagen: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf dennoch nicht zu. Ich freue mich auf die Diskussion – inhaltlich – und auf die Argumente der demokratischen Fraktionen in diesem Haus. Ich überreiche diesen Antrag hiermit dem Parlament zur Behandlung und hoffe, dass wir am Ende keine gesetzliche Grundlage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mehr haben, dass wir den Kommunen Rechtssicherheit verschafft haben und in diesem Hause alle zusammen ein Versprechen erfüllt haben: dass es die Beiträge am Ende dieser Legislatur nicht mehr gibt. Danke. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Mirko Schultze für die einreichende Fraktion DIE LINKE, meine Damen und Herren. Das Präsidium schlägt Tagesordnungspunkt Flächenverbrauch Bestandsaufnahme, Perspektiven Drucksache 7/9989, Große Anfrage und die Antwort Die Fraktionen sprechen in gewohnter Reihenfolge, als Erstes die einreichende Fraktion. Toni Mertsching, bitte, für die Fraktion DIE LINKE. (Zuruf von der AfD: „Toni“ Mertsching? Heißt die Frau Toni Mertsching?)
