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Markus Scholz

GRÜNE 21.09.2023 Sitzungen 7/77

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits in der Plenarsitzung am 01.06.2023 haben wir uns mit einem Antrag der Fraktion DIE LINKE zu dem Thema Pflegeversicherung und der steigenden finanziellen Belastung von pflegebedürftigen Menschen beschäftigt. Die Forderungen des aktuellen Antrags gleichen den Forderungen aus dem vorherigen Antrag sehr. Punkt 1 des aktuellen Antrags kann nur auf Bundesebene entschieden werden, und dort ist erst im Mai 2023 eine Pflegereform beschlossen worden, die aufgrund der Haushaltslage und der Vehemenz der FDP – das darf und muss man dazu sagen – keine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes an der sozialen Pflegeversicherung vorsieht. Wir hätten uns da durchaus mehr vorstellen können. Dennoch sind Leistungssteigerungen geregelt worden. Erstens: die Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % ab 2024. Zweitens: Das Pflegeunterstützungsgeld kann ab 2024 kalenderjährlich beansprucht werden und beträgt 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Das ist eine Entgelt-Ersatzleistung, ähnlich wie das Kinderkrankengeld. Drittens: die Leistungszuschläge in der vollstationären Pflege. Diese wurden jeweils um fünf Prozentpunkte erhöht. Viertens: weitere Dynamisierungen der Geld- und Sachleistungen. Diese wurden bereits für 2025 und 2028 festgelegt. (Zuruf von der AfD) Fünftens: zudem das Entlastungsbudget ab Juli 2025, welches Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenfasst. Hier ist also zunächst abzuwarten, wie sich diese Leistungssteigerungen auswirken werden. In Sachsen werden 84,5 % der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt; das sind über 262 000 Menschen. Daher begrüßen wir als BÜNDNISGRÜNE das Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz. Der Großteil der pflegerischen Versorgung findet in der häuslichen Pflege statt. Diese wird zum Beispiel durch die Erhöhung des Pflegegeldes und des Entlastungsbudgets gestärkt. Die Pflege sollte für jeden Betroffenen finanzierbar sein und nicht automatisch dazu führen, dass beim Sozialamt Hilfe für Pflege beantragt werden muss. Damit Leistungssteigerungen in der Pflegeversicherung nicht zugleich bedeuten, dass der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung steigt, müssen wir über die Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung weiter diskutieren. Wir BÜNDNISGRÜNEN fordern daher eine Bürgerversicherung für die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung, in die alle Bürger(innen) mit allen Einkünften einzahlen. Dies würde einen solidarischen Ausgleich zwischen den sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft und den Bürger(innen) mit sehr gutem Einkommen schaffen. Die Bundesregierung will bis zum Mai 2024 Vorschläge für eine langfristige, stabile Finanzierung der Pflegeversicherung ausarbeiten. Punkt 2 Ihres Antrages betrifft jedoch Landesregelungen. Hier werden Forderungen unter anderem nach der Förderung der Investitionskosten der stationären Pflegeeinrichtungen dargelegt. In Sachsen gibt es über 900 Pflegeeinrichtungen. Wie eine Finanzierung dieser 900 Pflegeeinrichtungen aus dem Landeshaushalt, den wir ja schon beschlossen haben, erfolgen soll, wird jedoch nicht erläutert. Im Sächsischen Koalitionsvertrag haben wir die Erhöhung der Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze vereinbart. Hier erarbeitet das Sozialministerium aktuell eine Förderrichtlinie, da im Haushalt Fördermittel zur Verfügung stehen. Das begrüßen wir sehr. Bei dem steigenden Bedarf an Pflegeleistungen – bedingt durch den demografischen Wandel – müssen wir auch andere Versorgungsformen fördern. Das heißt für uns BÜNDNISGRÜNE unter anderem: die Förderung der Nachbarschaftshilfe und des ehrenamtlichen Engagements. Wir können nicht nur die Leistungen ausweiten bei steigender Zahl von pflegebedürftigen Menschen und zugleich sinkender Zahl von jungen Menschen, die durch ihre Sozialversicherungsbeiträge diese Leistungen schultern. Das wäre nicht generationengerecht. Eine weitere Herausforderung ist auch hier der bereits angesprochene Fachkräftemangel. Pflegeheime und ambulante Pflegedienste können bereits heute teilweise keine Neuverträge abschließen, da ihnen das Pflegepersonal fehlt. Daher müssen wir ebenso die ambulante Pflege unterstützen, damit die Pflegefachkräfte hier mehr eine koordinierende Funktion übernehmen. Somit sollen die Nachbarschaftspflege, Angehörigenpflege und die eigenen Leistungen im guten Einklang und an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientiert und miteinander verzahnt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE können Ihrem Antrag nicht zustimmen, da dieser Zuständigkeitsbereiche der verschiedenen Ebenen vermischt, keine realistische Finanzierbarkeit aufzeigt und nicht auf die soziale Gerechtigkeit zwischen jüngerer und älterer Generation schaut. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von den LINKEN: Ui!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Scholz sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Friedel spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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