landtag.sachsen.de ↗

Daniela Kuge

CDU 21.09.2023 Sitzungen 7/77

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Schaper, als ich mich auf die heutige Rede vorbereitet habe, kam mir der Antrag doch recht bekannt vor – Sie sprachen es bereits selbst an. Bereits im Juni sprach ich hier zu Ihrem Antrag „Armutsfalle Pflege wirksam bekämpfen – Eigenanteile in der Pflege deckeln!“. Nun heißt es: „Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige schnell und wirksam finanziell entlasten: Solidarische Pflegevollversicherung einführen!“ Ich stimme Ihnen auch jetzt im September noch zu, dass wir die Pflegebedürftigen unterstützen und sicherstellen müssen, dass sie ein würdevolles Leben im Alter führen können. Die Kosten für die Pflege sind zweifellos eine enorme finanzielle Belastung. Die Eigenbeteiligung für einen Pflegeheimplatz sinkt jedoch – das hatten Sie auch gesagt –, je länger man sich in einer Pflegeeinrichtung befindet. Außer Frage steht, dass die Eigenbeteiligung eine große Belastung darstellt. Erneuert fordern Sie, dass der Freistaat darüber nachdenken solle, ob er die Pflegebedürftigen bei den Investitionskosten entlasten kann. Wie Sie und wir alle wissen, ist der Doppelhaushalt 2023/24 bereits verabschiedet. Wie bereits im Juni gesagt, können wir dies in die nächsten Haushaltsverhandlungen entsprechend einbringen. Im ersten Antrag forderten Sie die schrittweise Senkung der Eigenanteile und die Umgestaltung der Pflegeversicherung, während der heutige Antrag die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung auf Bundesebene und eine Kappung der Eigenanteile auf Landesebene gleich offen und wenigstens direkt fordert. Doch egal, wie Sie die Reform der Pflegeversicherung angehen wollen, ob schrittweise oder komplett neu, egal, ob es sich um den Antrag vom vergangenen Juni oder den heutigen handelt, das Problem der Finanzierung bleibt bestehen. Mit Blick auf den demografischen Wandel in Deutschland und besonders hier in Sachsen frage ich mich, wie solidarisch eine solche Pflegevollversicherung gegenüber den kommenden Generationen ist. Würde die Pflegevollversicherung eingeführt und über die Pflegeversicherung finanziert werden, würde der Beitrag um 0,6 % ansteigen und Mehrkosten von 7 bis 8 Milliarden Euro zur Refinanzierung benötigt werden. Bereits jetzt beträgt der Beitragssatz 3,4 % für Ehepaare oder Personen mit Kindern bzw. 4 % für kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Noch einmal: Die Kosten tragen somit die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, also die Menschen, die hier für unseren Wohlstand sorgen. Zusätzlich dürften die für den Freistaat anfallenden Kosten im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr liegen. Bei einer abnehmenden Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird die Finanzierung somit zunehmend schwieriger. Des Weiteren lassen sich nicht alle Probleme mit dem Gießkannenprinzip lösen. Die Finanzierung ist das eine, aber die langfristige Qualitätssicherung, die Sie im komplexen Bereich der Pflege auch unterstützen, ist das andere. Hier bedarf es weitergehender Ansätze. Und übrigens: Es fällt niemand durch das soziale Netz. Aus dem Heim muss niemand ausziehen. Im Falle der Fälle wird die Hilfe zur Pflege unter der Bedingung gezahlt, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, für Pflegekosten aufzukommen. Wir lehnen den Antrag ab. Ich bin gespannt, was die AfDFraktion jetzt erzählen möchte, nachdem Kollege Dringenberg gestern die pflegenden Angehörigen diskreditiert hat. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Schaufel.

Alle Reden von Daniela Kuge Protokoll ↗