Daniela Kuge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern – im Gegensatz zu Herrn Schaufel – zum vorliegenden Antrag sprechen. Der Antrag schlägt vor, dass sowohl Kommunen als auch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens verstärkt im Bereich der Einrichtung und dem Betrieb von ärztlichen Eigeneinrichtungen und Versorgungszentren tätig werden sollen. Es wird argumentiert, dass private und gewinnorientierte Betreibergesellschaften nicht das Ziel haben, die Gesundheitsversorgung in der Bevölkerung und in Sachsen zu verbessern, sondern dass es vorrangig um Gewinnmaximierung geht. Während ich teilweise noch Ihre Bedenken nachvollziehen könnte, muss ich Ihnen trotzdem widersprechen. Ich glaube nicht, dass der Fokus auf kommunale und staatliche Eigeneinrichtungen bzw. Versorgungszentren allein die beste Lösung sein kann. Betrachten wir es kurz aus rechtlicher Sicht. Sie finden die Grundlage für diese Eigeneinrichtungen im § 105 Abs. 1 und 1c des Sozialgesetzbuches. Dieser Paragraf erlaubt der Kassenärztlichen Vereinigung, eigene Einrichtungen zu betreiben oder sich an solchen Einrichtungen zu beteiligen, die der medizinischen Versorgung dienen. Zudem kann die Kassenärztliche Vereinigung die Einrichtungen auch mit Krankenhäusern oder in Form von mobilen oder telemedizinischen Angeboten betreiben. In Gebieten mit Unterversorgung sind sie sogar dazu verpflichtet. So weit soll es aber nicht kommen. Es wird bereits frühzeitig das Gespräch mit allen Akteuren gesucht, um einer drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken. Je nach Situation werden individuelle Gespräche geführt, konkrete Maßnahmen abgestimmt wie beispielsweise die Eröffnung einer Zweigpraxis oder Initiierung eines Modellprojektes. Es ist wichtig anzumerken, dass die Kassenärztliche Vereinigung bereits in der Vergangenheit und aktuell Eigeneinrichtungen auf den Weg gebracht beziehungsweise diese gefördert hat. Dies zeigt, dass sie ihre Verantwortung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung vor Ort bereits nachkommt. Nochmal möchte ich Folgendes betonen: Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsens ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Sie regelt somit alle Angelegenheiten selbstständig und selbstverantwortlich. Eine Einmischung seitens staatlicher Behörden in Form von Weisungen würden einen Eingriff in ihr Selbstverwaltungskonzept darstellen. Ich komme auf einen anderen Punkt zu sprechen: Das Betreiben von ambulanten Gesundheitseinrichtungen ist nicht die Kernkompetenz von Kommunen. Ich möchte Ihnen, liebe AfD, aber gern noch einige Lösungsansätze aufzeigen. Die Kassenärztliche Vereinigung ergreift bereits Maßnahmen, um Ärztinnen und Ärzte in Eigeneinrichtungen zu unterstützen. Neben der finanziellen Förderung hilft sie beim Errichten einer Praxis oder bei der Organisation des laufenden Betriebes. Die Kassenärztliche Vereinigung übernimmt einen wesentlichen Anteil der organisatorischen Tätigkeiten. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, Praxen zu übernehmen und so den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Das kann aber nicht staatlich verordnet werden. Die Staatsregierung ist sich dieser Problematik der Akquise von Ärztinnen und Ärzte bewusst. Sie setzt bereits jetzt Maßnahmen um, die auf die Bewältigung der genannten Herausforderungen sowie auf den demografischen Wandel und die sich ändernde Arbeitswelt abzielen. Ich verweise gern noch einmal auf die Landarztquote und das 20- Punkte-Programm. In Anbetracht all dieser Punkte wird deutlich, dass der Antrag der AfD die Komplexität der Situation nicht angemessen berücksichtigt und die Kritik an der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunen unangebracht ist. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung erfordert eine ganzheitliche Herangehensweise. Wir sollten gemeinsam nach Lösungen suchen, anstatt einzelne Akteure zu attackieren. Ärztinnen und Ärzte haben übrigens basierend auf der Berufsordnung der Ärztekammer das Genfer Gelöbnis gesprochen und sich dieser verpflichtet. Sie dürfen natürlich auch wirtschaftlich arbeiten, denn auch sie sind Arbeitgeber. Vielen Dank. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Daniela Kuge für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Susanne Schaper, bitte.
