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Daniela Kuge

CDU 01.06.2023 Sitzungen 7/72

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch zu dieser späten Stunde, liebe Frau Schaper, wiederhole ich mich gern. Ich schätze Sie sowohl fachlich als auch als Kollegin sehr. Ihre Anträge greifen wichtige Themen auf, so auch heute. Ich stimme Ihnen zu, dass wir Pflegebedürftige unterstützen und sicherstellen müssen, dass sie ein würdevolles Leben im Alter führen können. Die Kosten für die Pflege sind zweifellos eine enorme finanzielle Belastung für viele Menschen. Die Eigenbeteiligung für einen Pflegeheimplatz – das haben wir heute schon einmal besprochen – liegt in Sachsen durchschnittlich bei 2 241 Euro im Monat und nimmt ab, je länger man sich in einer Pflegeeinrichtung befindet. Wer mehr als drei Jahre in einem Pflegeheim lebt, zahlt in Sachsen knapp 800 Euro weniger als am Anfang. Der einrichtungseigene Anteil wird sogar um 70 % reduziert. Außer Frage steht, dass die Eigenbeteiligung eine große Belastung darstellt. Das möchte ich hier nicht kleinreden. Von den Gewinnen einiger Einrichtungen möchte ich heute nicht sprechen. Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass wir im Freistaat darüber nachdenken sollten, wie wir Pflegebedürftige entlasten können, doch ohne die Unterstützung vom Bund ist dies nicht möglich. Wenigstens der Anteil der Investitionskosten sollte übernommen werden. Aber wie Sie alle wissen, ist der sächsische Doppelhaushalt 2024 bereits verabschiedet. Für die nächsten Haushaltsverhandlungen im Land und im Bund sollte man im Vorfeld das Ministerium bitten, dies entsprechend im Blick zu haben. Sie sprechen in Ihrem Antrag unter anderem von der solidarischen Pflegeversicherung. Mit Blick auf den demografischen Wandel in Deutschland und in Sachsen bin ich mir nicht sicher, ob eine Vollkasko-Pflegeversicherung, wie ich sie an dieser Stelle einmal nennen möchte, solidarisch gegenüber den kommenden Generationen ist und ob Ihr Antrag durchfinanziert ist. Eine mögliche Vollkaskoversicherung wird nach Ansicht der Experten dazu führen, dass deutlich mehr Menschen in stationäre Pflege kämen. Für uns als CDU gilt das Subsidiaritätsprinzip in Kombination mit einem christlichen Menschenbild, das die Eigenverantwortung der Menschen mit dem sozialen Beistand der Gemeinschaft für Hilfebedürftige verbindet. Letztlich würden die höheren Pflegekosten durch höhere Steuern auf alle Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden. Da müssen wir uns vor den Bürgerinnen und Bürgern einfach ehrlich machen. Zur Erinnerung: In der vergangenen Wahlperiode des Bundestags wurde auf Druck der Union erreicht, dass Angehörige nur dann für ihre Eltern einspringen müssen, wenn das Jahresgehalt des Kindes über 100 000 Euro liegt. Im Übrigen hat 2021 die damalige Regierungskoalition der CDU mit der SPD auf Bundesebene einen sehr guten Mechanismus gefunden, um die Steigerung der Eigenbeteiligung zu dämpfen. Wir hätten Anfang 2021 auf Bundesebene gern eine größere Entlastung für die Pflegebedürftigen erreicht. Allerdings stellte der damalige Finanzminister Scholz lediglich 2 Milliarden Euro für die Pflegereform bereit. Jens Spahn von unserer Union forderte damals 5 Milliarden Euro. Leider liegt zum heutigen Antrag die Antwort der Staatsregierung nicht vor. Mich hätte interessiert, was die Staatsregierung antwortet. Aber Sie haben an meiner Rede sicher gemerkt, dass wir diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

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