Dr. Joachim Keiler
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Pallas, Sie haben während Ihres Vortrages gesagt, dass Leistungskürzungen verfassungswidrig wären. Ich möchte Sie einmal darüber aufklären, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 stammt. In der Entscheidung steht nachzulesen, dass die mit den damaligen Zahlen argumentiert hatten. Wir hatten 2010 – diese Zahlen lagen der damaligen Entscheidung zugrunde – 41 000 Asylbewerber pro Jahr. Ich glaube kaum, dass unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation das Bundesverfassungsgericht noch zu demselben Ergebnis käme. Gerade im Bereich der Sozialleistungen ist das Bundesverfassungsgericht äußert geschmeidig mit rektroaktiven Entscheidungen. Ich glaube, dass das Urteil, wenn es aktuell zur Debatte stünde, gegebenenfalls geändert würde. Darüber hinaus haben wir eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die das Asylbewerberleistungsgesetz ohne Weiteres auch auf der Basis von Heimatlandstatuten zulässt. Nachdem auch die Regierungsparteien immer so großen Wert auf die Rechtsprechung des EuGHs legen, sehe ich auch da natürlich nicht ansatzweise die Verfassungswidrigkeit. Heute Morgen um 8 Uhr hat der Ministerpräsident in „n-tv“ ein Interview gegeben, in dem er unter anderem auf den Umstand aufmerksam gemacht hat, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts etwas angegraut ist und dass man dieses gegebenenfalls durchaus überprüfen könne. (Beifall bei der AfD)
