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Gudrun Petzold

AfD 01.06.2023 Sitzungen 7/72

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich komme auch gleich direkt zu den wesentlichen Punkten des Antrages. Ich habe mich gestern Abend noch einmal mit einer Expertin aus der Praxis unterhalten, kann aber das, was Frau Kliese sagte, nicht speziell beantworten. Zu Punkt 1, der Novellierung des Sächsischen Inklusionsgesetzes unter dem Aspekt der besonderen Berücksichtigung der Bereiche Bildung und Arbeit sowie der Einbeziehung von Städten und Gemeinden: Hier sind wir der Meinung, dass diese Aussagen noch ein wenig unkonkret sind. Was soll denn nun eigentlich geregelt werden? Aktuell liegt die Zuständigkeit für Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung bei den Jobcentern und der Arbeitsagentur. Es gibt bereits Projekte in Sachsen, die sich der Zielgruppe von Menschen mit seelischer Erkrankung sehr stark annehmen und diese in den Arbeitsmarkt integrieren wollen. Welche Vorschläge haben Sie, um die Städte und Gemeinden in die Aufgaben mit einzubinden? Bereits heute sind diese zusammen mit den Landkreisen zuständig für den Bereich Vorbildung, also für die ambulante Frühförderung, Integrationskita und Schulassistenz. Was genau sollen sie noch übernehmen? An dieser Stelle ist der Antrag leider wenig aussagekräftig. Punkt 2, die Einführung eines Rechts auf inklusive Beschulung im Sächsischen Schulgesetz: Leider sagt der Entschließungsantrag nichts dazu aus, wie dieses Recht überhaupt realisierbar wäre. Bereits heute fehlt es in den Regelschulen massiv an Lehrern. Eine Inklusivbeschulung bedeutet einen außergewöhnlich hohen zusätzlichen Personalbedarf. Abgesehen davon dürfen wir die Bedeutung der Förderschulen nicht unterschätzen: Sie sind ein wichtiger Baustein im Bildungssystem und bieten Kindern mit Förderbedarf spezielle, auf sie ausgerichtete Strukturen sowie eine persönliche Begleitung. Das kann eine Regelschule nicht leisten. Bezüglich des Mankos mit den Abschlüssen, welches Sie vorhin anführten, müsste natürlich noch geklärt werden, wie man das verbessern könnte. Punkt 3: Zu den Werkstätten hatte ich ja vorhin schon einiges gesagt. Tatsächlich bin ich mit Ihnen einer Meinung, dass wir darüber diskutieren sollten, ob die Werkstätten für Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen die richtige Anlaufstelle sind. Aber die grundsätzliche Bedeutung der Werkstätten als Arbeitsstätten für Menschen, insbesondere mit Schwerstbehinderung, sollten wir nicht Tagesordnungspunkt Zweite Sozialberichterstattung Drucksache 7/12098, Unterrichtung für Soziales und Drucksache 7/13496, Ausschusses für Soziales und Auch zu diesem Thema unterstützen uns die Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen – es ist wunderbar, dass Sie da sind. anzweifeln. Über die Entlohnung muss man selbstverständlich reden. Punkt 4: Sie möchten eine sächsische Vermittlungsstelle für Arbeit und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen einrichten. Das halte ich durchaus für sinnvoll: Eine dezentrale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen, bei der sich alles bündelt, die Kontakte zu Arbeitgebern herstellt, – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Petzold, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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