Petra Čagalj Sejdi
Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse der Großen Anfrage der Linksfraktion zur Inklusion von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zeigen ähnlich wie der 7. Bericht zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention in Sachsen deutlich: Wir haben in den vergangenen Jahren in Sachsen zwar einige Fortschritte gemacht; aber wir hängen, gerade was den Arbeitsmarkt und die Inklusion in den Arbeitsmarkt betrifft, noch sehr weit hinterher und liegen weit hinter dem, was heute notwendig wäre. Die Zahlen zeigen ganz deutlich, dass die Beschäftigungsquote auf dem ersten Arbeitsmarkt viel zu niedrig ist, dass der Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt schlecht funktioniert und dass wir noch sehr weit hinten anstehen. Schauen wir uns einmal ältere Zahlen an, die aber das deutlich machen, was wir heute noch erleben: Im Jahr 2017 zum Beispiel hatten wir unter den Menschen mit Behinderung im Alter zwischen 18 und 64 Jahren 48 % Menschen, die gearbeitet haben. Im Vergleich dazu: Bei den Menschen ohne Behinderung waren es 83 %. Allein das macht es schon sehr deutlich. Schauen wir einmal auf die Betriebe in Sachsen: Im Jahr 2020 hatten wir 8 740 Betriebe, die eine Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gehabt hätten. Dieser Pflicht kamen aber nur 21 % der Betriebe nach. Wenn man einmal schaut, was das für Betriebe waren, also kommunal und privat, dann schneiden die kommunalen Betriebe nicht sehr viel besser ab. Es waren 43 %, die dieser Pflicht nachgekommen sind, unter den Privaten 19 %. Sie sehen, wir haben hier einen enormen Nachholbedarf. Wir haben es heute schon gehört: Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns dazu, das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Sachsen umzusetzen, und zu dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehört das Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt, auf das Arbeiten in den Bereichen, in denen man arbeiten möchte, auf das Arbeiten, wie man es möchte, und auf eine faire Entlohnung. Doch was braucht es, damit wir die Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt hier in Sachsen vorantreiben können? Lassen Sie mich dazu einige Bereiche aufzählen: Einer der ersten und wichtigsten Punkte sind faire Bedingungen und Entlohnungen für alle. Dazu will ich auf eine Sache eingehen. Wir haben das Beispiel Werkstätten gehört, und wir bekommen es alle immer wieder mit: Die Entlohnung in den Werkstätten ist so niedrig, dass sie nicht einmal erwähnenswert wäre. Dafür ist hier aber die Altersversorgung gesichert. Wer es vielleicht aus der Werkstatt heraus in den ersten Arbeitsmarkt schafft, landet in der Regel im Niedriglohnsektor und kann auf eine sehr niedrige Rente hoffen und in Altersarmut fallen. Dort fällt der Rentenbonus, den man in der Werkstatt gehabt hätte, weg, sodass die Menschen vor der Entscheidung stehen: Pest oder Cholera; Altersversorgung oder Entlohnung. Das darf es eigentlich nicht sein. Hier müssen wir darauf hinwirken, dass auf Bundesebene ein Ausgleich geschaffen wird. (Beifall bei den LINKEN) Es braucht aber noch sehr viele andere Dinge. Ich gehe einmal einen Schritt zurück. Das haben wir auch in der Beantwortung gesehen. Wenn wir nach Sachsen schauen, fehlen uns vor allem belastbare Daten und Zahlen. Uns fehlt der genaue Überblick, wie viele Menschen im Niedriglohnsektor arbeiten, wie viele Menschen einen Minijob haben, wie viele Menschen weniger als den Mindestlohn verdienen, wie viele es aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. Wer schafft es nicht? Woran liegt das? Was sind die Hindernisse? Hier müssen wir genauer hinschauen. Das müssen wir genauer sehen und analysieren können. Um den schon oft angesprochenen Übergang in die Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt hinzubekommen, brauchen wir Sensibilisierungskampagnen. Wir müssen an die potenziellen Arbeitgeber, an die Gesellschaft herantreten. Wir müssen Vorurteile abbauen und Ableismus bekämpfen, damit es gang und gäbe wird, damit es zur alltäglichen Normalität gehört, alle Menschen einzustellen, die man einstellen möchte und kann. Ein zweiter Bereich, den ich ansprechen möchte, ist der Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt. Auch dazu haben wir heute schon einiges gehört. Schule und Arbeitsmarkt sind zwei verschiedene Felder, und gerade für Kinder und Jugendliche, die vielleicht in der Förderschule waren, ist dieser Übergang um einiges schwieriger. Er ist auch für Arbeitgeber, die darin neu sind oder unerfahren, schwierig. Das heißt, wir brauchen Unterstützungsangebote, zum einen für die Jugendlichen, die nach der Betreuung in der Schule auch weiter betreut und begleitet werden müssen, zum anderen natürlich auch für die Arbeitgeber, die lernen müssen: Wie sieht ein barrierefreier Arbeitsplatz aus? Wie sieht barrierefreie Architektur in meinem Unternehmen aus? Wie ist der spezifische Umgang mit den spezifischen Bedürfnissen der Menschen? Was brauche ich? Was muss ich leisten können? Hier müssen wir entgegenkommen; hier müssen wir unterstützend helfen. Wir müssen natürlich auch einen sehr viel stärkeren Fokus auf die inklusive Beschulung legen; denn wo, wenn nicht in der Schule, in der alle zusammenkommen, schaffen wir Vorurteile ab? Wo schaffen wir ein Kennenlernen? Wo schaffen wir auch für Menschen mit Behinderungen, dass sie schon einmal die Situation kennenlernen, wie sie auch in einem Unternehmen bestehen kann, wo unterschiedliche Menschen zusammenkommen? Wo schaffen wir für Menschen ohne Behinderungen, für Kinder ohne Behinderungen diese Situation und das Kennenlernen? Hier ist eigentlich der Anfangspunkt. Hier müssen wir zusammenkommen, um Weiteres zu schaffen, um weitere Wege aufzubauen. Ebenso braucht es eine bessere Unterstützung in der zeitigen Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, wenn es darum geht, was sie denn später einmal arbeiten möchten, damit wir rechtzeitig erkennen können: Wo braucht die Schülerin mehr Unterstützung, wo kann man ihr zureden, wo kann man ihr auf einem entsprechenden Weg helfen? Auch da müssen wir näher ran. Kommen wir zum Thema Werkstätten. Auch das haben wir heute schon gehört; auch das ist uns bekannt. Werkstätten sind sicherlich in der heutigen Zeit ein Thema, das unterschiedlich diskutiert wird, aber es ist uns allen klar: Hier muss einiges geändert werden, egal auf welche Art und Weise. Es ist auch klar, dass diese Änderungen nicht ad hoc passieren können, nicht von heute auf morgen, dass sie stufenweise und gut überlegt sein müssen. Aber sie müssen stattfinden. Was wir hier schon leisten können, ist zum Beispiel ein größerer Anteil an Außenarbeitsplätzen. Wir können schauen, ob wir auch von Landes- und von Kommunalseite her mehr Außenarbeitsplätze und mehr Möglichkeiten schaffen, vom Außenarbeitsplatz in das direkte Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Ebenso könnten wir über den Aufbau von Kooperationen nachdenken, Kooperationen und Partnerschaften zwischen Werkstätten und öffentlichen Einrichtungen – Krankenhäuser, Gärtnereien, Behörden –, dort, wo Bedarf ist, da, wo man Menschen einsetzen kann. Der vierte Punkt, den ich hier ansprechen möchte, sind die Inklusionsbetriebe. Darauf sollten wir das Hauptaugenmerk legen; denn hier haben wir den Schritt zwischen Werkstatt und erstem Arbeitsmarkt. Hier müssen wir schauen, dass zum Beispiel Inklusionsbetriebe im Vergabeverfahren noch stärker bevorzugt werden, dass im öffentlichen Dienst die Vergabekriterien so weit geändert werden, dass Inklusionsbetriebe bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Wir müssen darauf achten, dass die Qualität in den Inklusionsbetrieben bestehen bleibt. Und mit Qualität meine ich vor allem die Qualität für die dort Arbeitenden. Der Schutz, die Betreuung, die soziale und pädagogische Unterstützung müssen vorhanden sein, damit es dort gut funktioniert. Es muss natürlich auch ausreichend Anreize für Betriebe geben, zu Inklusionsbetrieben zu werden. Ich habe Ihnen jetzt in der Kürze und Schnelligkeit eine ganze Anzahl an Punkten aufgezählt, an denen wir Stellschrauben hätten, um etwas zu verbessern. Es gibt noch unzählige mehr. Das war jetzt erst mal von meiner Seite nur eine Auswahl. Ich denke aber, worauf wir ganz besonders den Blick legen sollten – das zeigen uns die Beantwortung und der Bericht –: Wir müssen im Themenbereich nicht nur bei der Arbeit, sondern allgemein im Themenbereich Inklusion viele und große Schritte vorankommen. Wir müssen Maßnahmen und Möglichkeiten zur Teilhabe neu denken und wir müssen, das denke ich ganz sicher, vor allem unser Inklusionsgesetz novellieren. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN)
