landtag.sachsen.de ↗

Gudrun Petzold

AfD 01.06.2023 Sitzungen 7/72

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Abgeordnete! Auch von mir bitte einen Dank an den Gebärdendolmetscher. – Erwerbstätigkeit ist für erwachsene Menschen ein wesentlicher Aspekt, um sich einer Gesellschaft zugehörig zu fühlen. Gerade für Menschen mit Behinderungen hat die Teilhabe am Arbeitsleben eine große Bedeutung. So bedeutet Erwerbstätigkeit – erstens –wirtschaftliche Unabhängigkeit. Durch Teilhabe am Arbeitsleben können Menschen mit Behinderungen ihr eigenes Einkommen erzielen und müssen nicht auf staatliche Unterstützungen, Leistungen oder Unterstützung anderer angewiesen sein. Zweitens bedeutet Erwerbstätigkeit die Stärkung des Selbstwertgefühls. Menschen mit Behinderungen können ihre Fähigkeiten und Talente entfalten, ihre Leistung anerkennen lassen und somit aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Drittens bietet die Teilhabe am Arbeitsleben des Weiteren die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung und Weiterentwicklung von Fähigkeiten. Durch Arbeit können neue Kompetenzen erworben und die vorhandenen Fertigkeiten verbessert werden. Werte Abgeordnete, Menschen mit Behinderung sind ein wichtiger Teil des Wirtschafts- und Arbeitslebens. In Zeiten des Fachkräftemangels sind Fachkräfte begehrt und gesucht. Das Erwerbspotenzial gut ausgebildeter Fachkräfte ist unter den arbeitslosen Schwerbehinderten sehr hoch, da viele gut qualifiziert sind. 54 % der arbeitslosen Schwerbehinderten haben eine Berufsausbildung; bei nicht schwerbehinderten Arbeitslosen sind es nur 43 %. Der Arbeitsmarkt kann es sich nicht leisten, auf diese gut ausgebildeten, oftmals hoch qualifizierten Menschen zu verzichten. Trotzdem haben es Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt schwerer als Menschen ohne Behinderung. Das ist ein Missstand, der uns zum Handeln auffordert. So wurden zum Beispiel zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben auf Bundesebene kürzlich zwar Änderungen beschlossen; doch leider wurde die Chance vertan, im Zuge einer Reformierung neue Mechanismen einzuführen, mit denen die Einbindung der Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt forciert werden könnte. Schauen wir uns einmal die Arbeitsmarktrealität an: Seit vielen Jahren steigt die Zahl der Arbeitgeber stetig an, die trotz Beschäftigungspflicht, trotz Ausgleichsabgabe und Bußgeldzahlung keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen. Mittlerweile entziehen sich 45 000 Arbeitgeber, also ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, insgesamt vollumfänglich ihrer gesetzlichen Pflicht. Daran können wir erkennen, dass der Ansatz, dass Arbeitgeber bei Nichteinstellung von Menschen mit Behinderung bestraft werden, nicht oder allenfalls nur eingeschränkt funktioniert. Wir als AfD halten es für zielführender, wenn die Einbindung von Menschen mit Behinderung in den Betrieben nicht nur über Sanktionen erfolgt. Wir sind der Ansicht, dass die Arbeitgeber Anreize zur vermehrten Einstellung von Menschen mit Behinderung benötigen. Das hätte gleichzeitig den Aspekt, dass die Beschäftigung dieser Bürger positiv besetzt wird. Deshalb haben wir uns auf Bundesebene für eine neue Konzeption der Ausgleichsabgabe in Form eines Bonus-Malus-Systems starkgemacht. Das heißt, jeder Arbeitgeber, der seiner gesetzlichen Beschäftigungspflicht vollumfänglich nachkommt, sollte einen jährlichen Bonusbeitrag erhalten, finanziert aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe, geteilt durch die Anzahl versicherungspflichtig beschäftigter Menschen mit Behinderung. Der Vorteil eines solchen Systems liegt auf der Hand: Durch die Bonuszahlung wird der Arbeitgeber stärker dazu animiert, Menschen mit Behinderung einzustellen, und das Freikaufen wird endlich unrentabel. Werte Abgeordnete! Lassen Sie mich noch einige Worte über die Bedeutung der Werkstätten für Behinderte verlieren. Mir ist das wichtig, weil die Diskussionen in den letzten Jahren immer in die Richtung gegangen sind, wir müssten die Menschen aus den Werkstätten herausholen und in den ersten Arbeitsmarkt eingliedern. Selbstverständlich muss ein Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich sein, wenn es vom Werkstattbeschäftigten gewünscht wird und er die individuellen Fähigkeiten dazu mitbringt. Aber dafür braucht es mehr als das Bereitstellen von Fördergeldern; denn wir müssen immer berücksichtigen, dass es für den größten Teil der in den Werkstätten Beschäftigten nicht möglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit seinen harten Anforderungen zu bestehen. Die Werkstätten bieten dagegen die Möglichkeit, in einem geschützten Arbeitsumfeld zu arbeiten. In diesen Werkstätten erhalten die Beschäftigten individuelle Förderung und Unterstützung ihrer Fähigkeiten mit dem Ziel, diese weiterzuentwickeln. Es werden Schulungen und Weiterbildungen angeboten, um ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern. Die Selbstständigkeit wird gefördert und nicht zuletzt bietet die Arbeit in der Werkstatt die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und in einer Gemeinschaft aktiv zu sein. Wir müssen erkennen, dass eine berufliche Teilhabe für viele Menschen mit Behinderung ohne Werkstätten nicht möglich ist. Deshalb sollten wir unser Augenmerk zukünftig vermehrt darauf richten, die Strukturen der Werkstätten zu stärken. Wir brauchen in erster Linie eine angemessene Finanzierung, damit die Infrastruktur und die Dienstleistungen der Werkstätten aufrechterhalten und weiterentwickelt werden können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Gudrun Petzold Protokoll ↗