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Stephan Hösl

CDU 01.06.2023 Sitzungen 7/72

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich mich dem Dank des Landtagspräsidenten anschließen, dass dieser Tagesordnungspunkt mit Gebärdendolmetschen untersetzt wird. Ich möchte auch den Hinweis geben, dass unser Livestream mit Untertiteln untersetzt ist. Das finde ich sehr gut. Vielen Dank an den Landtag an dieser Stelle, dass die Möglichkeit gegeben ist. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Inklusion ist und bleibt permanente Aufgabe von Bund, Land, Kommunen und jedem Einzelnen. In den vergangenen Jahren konnten wir im Hinblick auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen einiges voranbringen. Barrierefreie Zugänge im alltäglichen wie auch im digitalen Bereich sind Bereicherungen für alle Menschen. Das Bewusstsein dafür konnte geschärft werden; doch die Möglichkeit, alle gesellschaftlichen, politischen oder wirtschaftlichen Bereiche barrierefrei zu nutzen, ist noch nicht gegeben. Hier besteht ein klarer Nachbesserungsbedarf. Das betrifft auch, und darum geht es hier, den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Herr Präsident, ich zitiere. Der ehemalige CDU-Politiker Norbert Blüm sagte einmal: „Nichts ist wichtiger für die Behinderten, als durch ihrer Hände Arbeit zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen.“ Die deutsche und damit auch sächsische Teilhabepolitik sind darauf ausgerichtet, Menschen mit Behinderungen möglichst in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, sie dort zu beschäftigen und zu halten. Das ist insofern von besonderer Bedeutung, als dass die Zahl der schwerbehinderten Menschen in Sachsen vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2021 auf knapp 433 000 gestiegen ist. Dass damit auch ein Anstieg der Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen einhergeht, zeigt, dass Inklusion nicht nur eine Worthülse ist. Gleichsam müssen wir auch ihre Zahl im Bereich der Erwerbslosigkeit im Blick behalten. Generell sehen wir jedoch eine Dynamik, in die auch Menschen mit Behinderungen eingebunden sind. Zahlreiche Unternehmen setzten sich bereits seit Jahren gezielt für Inklusion ein und beschäftigen Menschen mit Behinderungen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für umfassende und gesellschaftliche Teilhabe. Völlig zu Recht erhalten sie dafür finanzielle Unterstützung durch das sächsische Arbeitsmarktprogramm. Das Wissen um die Unterstützung ist jedoch noch nicht flächendeckend in den Unternehmen angekommen. Dieses Wissen zu vermitteln, bleibt auch in Zukunft eine Aufgabe für uns. Im 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen können Sie von den Herausforderungen der Teilhabe lesen. Neben dem eingangs erwähnten Thema der Barrierefreiheit kommen in Bezug auf den Arbeitsmarkt die Werkstätten für behinderte Menschen zur Sprache. Sie werden teils als geschlossenes System empfunden, aus dem es schwierig ist, auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln. Wenn wir den prozentualen Anteil der Menschen, die aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt übergehen, der seit einigen Jahren nicht über 1 % steigt, als Maßstab für eine scheiternde Inklusion betrachten, verlieren wir vielleicht wichtige Punkte aus den Augen. Es gibt nicht „die“ Behinderung. Vielmehr sind die Ursachen für Behinderungen vielfältig. Genetisch bedingte, durch Krankheit, Unfälle oder Traumata erfahrene oder aufgrund altersbedingter Erscheinungen erworbene Behinderungen lassen sich nicht pauschalisieren. Damit lässt sich auch der Umgang mit Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt nicht pauschalisieren; denn ebenso vielfältig sind die individuellen Einschränkungen, Fähigkeiten oder Ressourcen, die jeder Mensch aufweist. Wenn demnach unser Ziel ist, jeden Menschen mit Behinderung, unabhängig von dessen individuellen Einschränkungen und Fähigkeiten, Interessen, Stärken und Grenzen, auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, haben wir Inklusion falsch verstanden. Vielmehr muss es darum gehen, Möglichkeiten zu schaffen und zu erlauben, sich entsprechend der individuellen Umstände einzubringen und zu entfalten. Vor diesem Hintergrund sollten wir verschiedene Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit als Chancen wahrnehmen, dass Menschen mit Behinderungen einen passenden Platz finden, sei es am ersten Arbeitsmarkt, in Werkstätten für behinderte Menschen oder in Unternehmungen. Es gibt eine solche Unternehmung in meinem Wahlkreis. In einem Café im Stadtzentrum von Rodewisch sind neben zwei Personen in der Leitung ausschließlich junge Menschen mit Handicap beschäftigt. Staatsministerin Köpping hat dieses Unternehmen besucht. Dort wird tolle Arbeit geleistet. Derlei Entwicklungen machen Mut und zeugen von unternehmerischer Kreativität. Doch – und damit schließe ich den Kreis zum Anfang meiner Rede – seien wir ehrlich mit uns selbst, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist und bleibt weiterhin eine herausfordernde Aufgabe. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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