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Iris Firmenich

CDU 01.06.2023 Sitzungen 7/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Heute ist der 1. Juni – Kindertag. (Beifall bei der CDU und der AfD) Wenn wir an diesem Tag unser neues Kitagesetz beschließen, denke ich, ist das eine gute Botschaft, die zeigt, dass Bildung, Erziehung und Betreuung der Kleinsten in Sachsen einen hohen Wert besitzen. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Weiterentwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung verständigt. Sicher, darin stehen mit hohen Erwartungen verbundene, anspruchsvolle Ziele, bis zu deren Umsetzung noch ein Weg vor uns liegt; denn als wir diese Ziele 2019 formulierten, ahnte niemand von uns, mit welchen Krisen und Herausforderungen wir in den darauffolgenden Jahren zu kämpfen haben würden. Die Pandemie, die Inflation, der Krieg in der Ukraine, die Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, nicht nur aus der Ukraine – alles zusammen hat die Rahmenbedingungen verändert und zu deutlichen Kostensteigerungen geführt, nicht nur im Land, sondern auch bei den Kommunen. Diese Krisen hatten noch andere Folgen, beispielsweise spürbare Defizite bei der sprachlichen und motorischen Entwicklung der Kinder, wo wir mit geeigneten Mitteln helfen müssen. Es sind viel mehr Familien mit Kindern aus anderen Ländern zu uns gekommen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Hier erinnere ich an unser Konzept der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung, über das wir unlängst an dieser Stelle diskutierten. – So weit zu den Gegebenheiten, die wir bei der Novellierung unseres Kitagesetztes nicht außer Acht lassen durften. Bei der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf brachten die Sachverständigen noch eine ganze Reihe guter Vorschläge ein. Wir haben sie genau angeschaut und uns entschlossen, diese Vorschläge zu einem großen Teil über unseren Änderungsantrag in die jetzt vorliegende Fassung aufzunehmen. Was ist aber nun neu am Kitagesetz? Es gibt eine Reihe formaler und konkretisierender Formulierungen, beispielsweise den Globalverweis auf die Vorschriften des SGB VIII oder die Stichtagsregelung 01.08. zum Fortschreiben der Kitabedarfsplanung. Zu denen muss man hier, glaube ich, nicht weiter ausführen. Näher eingehen will ich aber auf einige ausgewählte Punkte, die wichtig sind. Für mich ist das zum Beispiel die Aufwertung der Kindertagespflege. Wir schätzen die Kindertagespflege als eine wertvolle und familiennahe Form der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, insbesondere von Kindern bis zu drei Jahren. Deshalb erfährt die Kindertagespflege bereits im § 1 eine deutliche Aufwertung. Der Begriff „Kindertagesbetreuung“ umfasst Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gleichermaßen, stellt beide gleichberechtigt nebeneinander und fordert ein partnerschaftliches Zusammenwirken, auch mit den Eltern. So wird die Kindertagespflege im vorliegenden Gesetz gleichberechtigt berücksichtigt. Der sächsische Bildungsplan gilt zukünftig als verbindliche Grundlage für die pädagogische Arbeit für Kitas und Kindertagespflege gleichermaßen. Er ist vom Kultusministerium bedarfsbezogen weiterzuentwickeln, damit sowohl gesellschaftliche Veränderungen als auch neue Erkenntnisse der Bildungsforschung aufgenommen werden können. Der Bildungsauftrag wird konkretisiert und ergänzt, beispielsweise im Hinblick auf sprachliche Kompetenzen und gesunde Lebensführung. Darunter zählt neben Ernährung, Bewegung und Hygiene auch die Mundgesundheit, die einen ganz deutlichen Bezug zur Sprachentwicklung der Kinder hat. Schon im Kindesalter sollen unsere Jüngsten ein Gefühl für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander, aber auch mit der Natur und Umwelt entwickeln. Die Schulvorbereitung sehen wir als langfristige Aufgabe, die nicht auf das Vorschuljahr beschränkt bleiben, sondern frühzeitig beginnen soll und sich an beide, an Kitas und Kindertagespflege gleichermaßen, richtet. Speziell im letzten Kindergartenjahr sollen Schulen und Horte mittels Kooperationsvereinbarungen in diesen Prozess einbezogen werden. Den Besonderheiten der Kindertagespflege tragen wir Rechnung, indem wir die Regelungen zum Offenhalten an das Konzept binden und die Anforderungen an Gebäude, Außengelände, Räumlichkeiten und Ausstattung, bei der Kindertagespflege nur auf Räumlichkeiten und die Ausstattung, anwenden. Ein anderes großes Thema ist der Verzicht auf die ärztliche Kitatauglichkeitsuntersuchung. Viele Argumente dafür und dagegen wurden abgewogen, bevor wir uns dazu entschlossen haben – auch, um damit der Bitte der Kinderärzte um Entlastung zu entsprechen. Zukünftig müssen Eltern vor erstmaliger Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesbetreuung nachweisen, dass ihr Kind ärztlich untersucht worden ist. Dazu reicht die Vorlage des gelben Vorsorgeheftes mit dem Nachweis einer altersentsprechenden UUntersuchung aus oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung, falls kein Vorsorgeheft vorhanden ist. Im Zusammenhang mit dieser Änderung haben wir die Pflicht der Erziehungsberechtigten geschärft, gesundheitliche Beeinträchtigungen, die für die Betreuung des Kindes relevant sein könnten, der Kitaleitung oder Kindertagespflegeperson mitzuteilen. Gleichfalls gilt das mit Bezug auf die empfohlenen Schutzimpfungen. Zur Personalausstattung gab es durchaus unterschiedliche Vorstellungen innerhalb unserer Koalition. Wir als CDU wollten die Verbesserung der Personalausstattung mit Entbürokratisierung verbinden und den Verwaltungsaufwand für die Leitungen von Kindertageseinrichtungen verringern. Geeinigt haben wir uns dann auf einen zusätzlichen Personalaufwuchs um 0,04 VZÄ je einzusetzende vollbeschäftigte Fachkraft. Für diese Lösung spricht, dass wir damit etwas für die Verbesserung der Bildungsqualität bei der Umsetzung des Bildungsplans tun, insbesondere in den Themenfeldern Gesundheitsbildung, motorische Entwicklung, Sprache, Schulvorbereitung, Demokratievermittlung und Medienkompetenz, und gleichzeitig einen ersten Schritt zur Entlastung bei Fehlzeiten durch Urlaub, Weiterbildung und Krankheit gehen können. Das, was mit 0,04 VZÄ so bescheiden klingen mag, entspricht in der Summe für Sachsen einem Personalaufwuchs von etwa 1 000 VZÄ. Weil aber auch in diesem Feld Fachkräfte inzwischen knapp sind, ist es richtig, in angemessenen Schritten voranzugehen. Für dieses zusätzliche Personal wird der Landeszuschuss ab 1. August dieses Jahres um 218 Euro erhöht, und in Verbindung mit der Anhebung des Landeszuschusses um 200 Euro als Ausgleich für allgemeine Kostensteigerungen, die rückwirkend ab 1. Januar 2023 gilt, erhalten die Gemeinden ab 1. August nun einen jährlichen Landeszuschuss in Höhe von 3 455 Euro je Neun-Stunden-Kind. Damit unterstützen wir als Freistaat die Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgabe der Kindertagesbetreuung; denn immerhin reden wir hier über reichliche 76 Millionen Euro in diesem und 110 Millionen Euro im kommenden Jahr. Vorsorge dafür haben wir bereits in laufenden Doppelhaushalt getroffen. Die Mehrkosten, die die Gemeinden durch den neuen Tarifabschluss erwarten oder die ihnen entstehen, waren nicht Gegenstand dieser Berechnung. Über dieses Thema wird beim nächsten Doppelhaushalt im Rahmen des FAG zu sprechen sein. Nicht alle unsere Vorstellungen oder externen Anregungen ließen sich im Gesetz ausführlich regeln. Um diese Aufgaben dennoch auf den Weg zu bringen, haben wir uns entschlossen, dem Gesetz einen Entschließungsantrag beizufügen, zu dem ich später mehr ausführen werde. Ich bitte Sie nun um Zustimmung zu diesem Gesetz, damit wir es zeitnah in Kraft setzen und den Kommunen den erhöhten Landeszuschuss zuweisen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Christin Melcher.

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