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Thomas Thumm

AfD 01.06.2023 Sitzungen 7/72

Herr Dulig, vielen Dank. Sie sagten, dass das Land Sachsen jede Finanzierungsmöglichkeit des Bundes unterstützt habe. Meine Frage an Sie zum Graue-Flecken-Programm des Bundes: Wie viel Haushaltsmittel standen denn 2021 und 2022 im Freistaat als kofinanzierte Mittel des Landes zur Verfügung? – Vielen Dank. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Entschuldigung. Wir haben im Digitalfonds die Ermächtigung dafür geschaffen, dass sie das HellgraueFlecken-Programm komplett mit ausfinanzieren können. (Thomas Thumm, AfD: Das beantwortet meine Frage nicht: Wie viele Mittel?) Das heißt, wir haben in dem Fonds 1,5 – – (Thomas Thumm, AfD: Das beantwortet meine Frage nicht!) – Wollen Sie die Antwort oder nicht? – 1,5 – – (Thomas Thumm, AfD: Das beantwortet meine Frage nicht!) Will er jetzt die Antwort oder nicht? Ich verstehe ihn nicht. (Sören Voigt, CDU: Das ist nicht die Antwort, die er will!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich gehe auch davon aus. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ihre Frage ist: Wie viel steht für das Graue Flecken-Programm zur Verfügung? Das ist ein Digitalfonds, aus dem das Weiße- und Graue-Flecken-Programm finanziert wird. Darin stehen aktuell 1,5 Milliarden Euro für das Weiße- und Graue-Flecken-Programm zusammen zur Verfügung. (Thomas Thumm, AfD: 21/22 habe ich gefragt!) Noch einmal: Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn Sie sich noch einmal damit auseinandersetzen würden. (Thomas Thumm, AfD: Brauche ich nicht!) – Brauchen Sie nicht? Es ist immer schwierig. Er stellt eine Frage, will sich aber nicht damit auseinandersetzen. (Zuruf von der AfD: Wenn er keine Antwort kriegt!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie schaffen das! Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Noch einmal: In einem Fonds liegt Geld – – (Zurufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt lassen Sie Ihn ausreden, sonst kommen wir nicht weiter. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Wir machen noch einmal Verfahrenskunde: Damit Sie einen Bescheid an eine Kommune geben können, brauchen Sie eine Ermächtigung. Die steht im Gesetz. Es gibt Verpflichtungsermächtigungen, mit denen haben Sie einen finanziellen Rahmen. Dann wissen Sie, wenn ein Antrag gestellt wird, ob Sie ihn bescheiden können. Das heißt noch lange nicht, dass tatsächlich Cash im Haushalt liegen muss, weil die Abrechnung der Mittel am Ende des Projektes erfolgt. (Thomas Thumm, AfD: Also war es null!) Deshalb ist die Frage, wie viel Geld im Jahr 2021 hineingelegt wurde, nicht erheblich, sondern wie viel insgesamt darin ist. (Thomas Thumm, AfD: Beantworten Sie doch die Frage mit der Höhe insgesamt!) Wir haben den Digitalfonds das letzte Mal im Rahmen des Hellgraue-Flecke-Programmes erhöht. Damit wir dieses finanzieren können, werden in einem dritten Schritt noch einmal 600 Millionen Euro hineingelegt, damit wir das Dunkelgraue-Flecken-Programm finanzieren können. Das heißt, zu jedem Zeitpunkt, an dem das Gesetz angepasst wurde, war es jederzeit möglich, die Bescheide für die Kommune zu finanzieren. Von daher hat der Freistaat Sachsen genau das getan, was er tun muss, nämlich den Kommunen die Rechtssicherheit zu geben, dass sie einen Antrag stellen und wir ihn bescheiden können, und zwar im Weiße-, Graue- und jetzt Dunkelgraue-Flecken–Programm. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD –

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