Petra Čagalj Sejdi
Herr Ministerpräsident, meine Frage geht in eine etwas andere Richtung. Sie haben sich kürzlich in der Öffentlichkeit geäußert und Kürzungen der Asylbewerberleistungen gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Oktober geurteilt, dass Kürzungen der Asylbewerberleistungen um mehr als 10 % verfassungswidrig sind und hat in seinem Urteil auch festgehalten, dass vor allem migrationspolitische Erwägungen, die mögliche Anreize zu Wanderungsbewegungen vermeiden sollen, eine Kürzung unter das Existenzminimum nicht rechtfertigen. Mich interessiert, wie Sie Ihre Aussage vor diesem Hintergrund – der Verfassungswidrigkeit – rechtfertigen?
