Andreas Nowak
Herr Präsident, ich werde sie auch nicht ausschöpfen. Meine Damen und Herren! Herr Gahler, unter Juristen gibt es einen Satz, der lautet: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Da Sie wieder behauptet haben, die Geschäftsordnung des Landtags wäre außer Kraft gesetzt worden, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) schauen Sie mal hinein. In § 114 steht, in welcher Form wir von der Regelung – ich glaube in § 15 oder 17, die die Reihenfolge der Fraktionen an bestimmten Wahlhandlungen regelt – abgewichen sind und welches Quorum dafür nötig ist, nämlich zwei Drittel. Das wurde entsprechend beschlossen. Demzufolge musste also auch die Opposition eingebunden werden. Es ist ja auch mitnichten so, dass Sie die einzige Opposition hier im Hause sind. (Torsten Gahler, AfD: Welche?) Herr Gebhardt würde sich bedanken, wenn ich ihn zur Koalition zählen würde. Im Übrigen ist es kein sächsisches Spezifikum, sondern der Staatsvertrag wurde nach unserer Geschäftsordnung entsprechend verabschiedet. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie kaufen sich die Sozialisten ein; das ist es doch!) In Thüringen hat man die Geschäftsordnung dafür übrigens sogar geändert, obwohl sie auch einen Paragrafen haben, bei dessen Anwendung sie abweichend handeln können. (Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD –
