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Thomas Thumm

AfD 27.04.2023 Sitzungen 7/70

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Windenergie soll – entgegen dem Koalitionsvertrag sowie dem Versprechen der CDU und des Ministerpräsidenten Kretschmer – nun auch in Sachsens Wäldern massiv ausgebaut werden. Der grüne Staatsminister Günther hat dafür vorsorglich eine und Schäden in der Landwirtschaft sind noch übersichtlich. Aber die Erfahrungen aus anderen angrenzenden Bundesländern zeigen, dass wir frühzeitig reagieren sollten. Mit der Aufhebung der Schonzeit geben wir den Jagdausübungsberechtigten, die die Nilgansbestände reduzieren wollen, einen deutlich größeren Spielraum, so wie das zum Beispiel in Thüringen umgesetzt wurde. Dass ganzjährig – wie wir sagen – jagdlich offenes Wild weidgerecht bejagt wird, ist selbstverständlich. Der Elterntierschutz ist im Bundesjagdgesetz klar geregelt und gilt selbstverständlich weiterhin für die Nilgans. Ich fasse zusammen: Der vorliegende Gesetzentwurf zielt auf eine Modernisierung des sächsischen Jagdrechts ab, um zukünftig tierschutzkonform und angemessen auf lokale Wildbestände reagieren zu können, und zwar unter Berücksichtigung sowohl der Interessen des Tier- und Naturschutzes als auch der Belange der Jägerschaft. Wir beantragen eine Überweisung in den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hein sprach für die AfD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf „Gesetz zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes und der Sächsischen Jagdverordnung“ an den Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. Wer diesem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Somit ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu des Entwurfs der Sächsischen Bauordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD Karte mit Standorten veröffentlicht, die seiner Meinung nach geeignet sind, um diese Windkraftanlagen in sächsischen Wäldern zu errichten. Nach dieser Karte sind die Waldflächen des Vogtlandes, des Erzgebirgskreises und Mittelsachsens massiv vom Windkraftausbau betroffen. Nach Angaben des Planungsverbandes Region Chemnitz gelten diese Flächen nur im Rahmen der Flexibilisierungsklausel und werden nicht im Zwei-Prozent-Flächenziel berücksichtigt. Der sächsische Wald und zusätzlich 2 % der Landesfläche unserer Heimat sollen demnach regelrecht verspargelt und die Böden durch Tausende Tonnen Stahlbeton versiegelt werden. Völlig unbenommen einer Wählertäuschung und dem auf ideologischen Wahnwitz basierenden Schindluder mit unserer Heimat wollen wir mit unserem Gesetzentwurf schon heute dafür sorgen, dass Sachsen und die Steuerzahler am Ende nicht auf den gefährlichen Altlasten des grünen Irrsinns, dem massiven Ausbau der Windkraft, sitzen bleiben. Das Beispiel des 1994 errichteten, einst größten europäischen Windparks in einer Mittelgebirgsregion im erzgebirgischen Jöhstadt zeigt eindrücklich, was passiert, wenn am Ende der Nutzungsdauer die Betreiber der Anlagen kein Geld mehr haben, um die Fundamente zurückzubauen. Sie bleiben also im Boden oder müssen mit Steuergeldern durch die Kommunen beseitigt werden. Ich möchte Ihnen das Bild der Bodenversiegelung von Windkraftanlagen etwas verdeutlichen. Die Fundamentfläche eines Windkraftrades – ich wiederhole: eines einzigen Windkraftrades – beträgt nahezu die Größe eines Fußballfeldes. Obwohl § 35 Baugesetzbuch grundsätzlich festlegt, dass der Rückbau einer Windkraftanlage bereits Teil von deren Genehmigung zu sein hat, bleiben oft Tausende Tonnen Beton, Stahl und andere Baustoffe im Erdreich zurück; denn zum einen gilt dieser Paragraf nur für den baurechtlichen Außenbereich, und zum anderen legen viele zuständige Behörden einen sehr laxen Umgang mit dem Rückbau von Windkraftfundamenten an den Tag. Unter dem Hervorschieben dubioser Begründungen, zweideutiger Erlasse oder weil schlicht die notwendigen Rücklagen der Betreiber dieser Flatterstromanlagen fehlen, werden am Ende nur wenige Meter der Fundamente beräumt oder bleiben gar vollständig im Boden. Der Bundesgesetzgeber hat also keine klare eindeutige Rückbaupflicht für Fundamente von Windkraftanlagen erlassen. Vielmehr hat er behördliche Ermessensspielräume eröffnet, die der Umwelt erheblich schaden. Das Bundes-Bodenschutzgesetz Tagesordnungspunkt Erste Beratung Zweites Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/12835, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die Einreicherin, die AfD-Fraktion. Ich übergebe hierzu an Herrn Kollegen Ulbrich. Bitte schön.

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