René Hein
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute beraten wir in Erster Lesung unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes und der Sächsischen Jagdverordnung. Der Kern ist die Gelegebehandlung von Federwild als Alternative zur jagdlichen Populationskontrolle. Das ist laut Bundesjagdgesetz nicht zulässig. Da jedoch die Jagd in den Katalog der sogenannten Abweichungsgesetzgebungskompetenz nach Artikel 72 Abs. 3 Nr. 1 Grundgesetz fällt, können die Länder hier eigene Re-Liebe LINKE, es ist leider falsch. Der Freistaat nimmt Geld dafür in die Hand. Das ist, glaube ich, richtig und wichtig. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Pfeil von der Fraktion der SPD. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dem Änderungsantrag nicht zugestimmt worden. Wir kommen nun zurück zur Ursprungsdrucksache 7/13124. Diese stelle ich nun zur Abstimmung. Wer dem Prioritätenantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Somit ist dem Antrag zugestimmt worden. Die Drucksache ist damit beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Jagdgesetzes Jagdverordnung Gesetzentwurf der Fraktion AfD gelungen schaffen. Wenn wir das Jagdgesetz einmal anfassen, bietet sich natürlich die Anpassung der entsprechenden Jagdverordnung an. Aber der Reihe nach. Was ist die Gelegebehandlung, und warum ist sie notwendig? Die Bestände der meisten Wildgänsearten nehmen zu. Das ist ein Erfolg des Naturschutzes und ist selbstverständlich grundsätzlich zu begrüßen. Das hat aber dort seine Grenzen, wo Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen entstehen oder andere Arten darunter leiden. Dort muss entsprechend eingegriffen werden. Eine Regelung mit der Kugel ist nicht überall zulässig – zum Beispiel im naturnahen Raum, in Dörfern, Städten usw. – und auch häufig nicht zweckmäßig. Denken Sie an Parks, siedlungsnahe Räume oder an Naturschutzgebiete. Bei der Gelegebehandlung wird gezielt in den Fortpflanzungserfolg eingegriffen, indem – vereinfacht gesagt – das Ei angepikst wird. Vorher wird es durchleuchtet, damit die Behandlung erfolgt, bevor sich der Embryo entwickelt hat. Das ist – wenn man so sagen will – eine Abtreibung im Ei. Die Gelegebehandlung ist tierschutzgerecht, ohne Schmerzen für die Tiere und hat keine unnötige Beeinträchtigung für die Umgebung. Es gibt keinen Knall und kein totes Wild. Diese Art der Populationskontrolle wurde bereits zu DDRZeiten praktiziert. Dankenswerterweise haben die Kollegen aus Bayern das Verfahren weiterentwickelt. In einem dreijährigen Forschungsprojekt wurde die Wirksamkeit und Praxistauglichkeit untersucht, und zwar mit sehr guten Erfolgen. Die Anzahl der geschlüpften Jungtiere konnte bei hohen Bestandsdichten stark verringert werden. Unbestritten ist das ein tierschutzrelevanter Eingriff in die reguläre Fortpflanzung. Deshalb soll die Gelegebehandlung auch nur zugelassen werden, wenn erhebliche Schäden entstehen und es keine anderen zufriedenstellenden Lösungen gibt. Deshalb enthält der Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung. Denkbar ist eine Lösung wie in Bayern, wo die Einzelgenehmigung bei der Jagdbehörde beantragt werden kann. Das kann die oberste Jagdbehörde, das Umweltministerium, in Eigenverantwortung regeln. Kommen wir zum zweiten Gegenstand des Gesetzentwurfs: der Schonzeitaufhebung der Nilgans. Die Nilgans, einst in Afrika beheimatet, breitet sich in West- und Mitteleuropa aus. Das bringt Probleme mit sich. Dort, wo die Brutdichten hoch sind, verdrängt die anpassungsfähige und aggressive Nilgans andere Großvögel wie Graureiher, Weißstorch und Rotmilan, also auch Vögel mit Gefährdungsstatus. Laut der sogenannten Unionsliste ist die Nilgans eine gebietsfremde und invasive Art. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen der Nilgans einzudämmen. Die Vorkommen der Nilgans in Sachsen sind noch nicht übermäßig hoch. Auch die Auswirkungen auf andere Arten Tagesordnungspunkt Erste Beratung Fünftes Gesetz zur Änderung Drucksache 7/12832, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Daher spricht nur die Einreicherin, die AfD-Fraktion. Ich übergebe hierzu an Herrn Kollegen Thumm. Bitte schön, Herr Kollege.
