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Franziska Schubert

GRÜNE 16.03.2023 Sitzungen 7/68

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen, dass gefühlte und tatsächliche Ungerechtigkeiten auch relevant dafür sind, wie stark das Vertrauen in die Demokratie und auch in die Politik ist. Die Debatte über den vom Bund eingerichteten DDR-Renten-Härtefallfonds führt das gerade sehr klar vor Augen. Ostdeutsche Rentenbeziehende lebten 2021 mit durchschnittlich 200 Euro weniger Rente pro Monat als westdeutsche Rentnerinnen und Rentner. Gleichzeitig darf nicht unerwähnt bleiben, dass ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner kaum zusätzliche Einkünfte aus privaten oder betrieblichen Renten oder Einnahmen aus Mieten und Pachten haben. Dass diese Ungerechtigkeiten seit Jahren stark gefühlt werden, das macht etwas mit den Menschen, und das macht etwas mit ihrem Vertrauen in die Politik. Das muss uns immer bewusst sein, wenn wir politische Entscheidungen treffen. Wenn wir die Chance haben und etwas, das in unserer Macht steht, tun können, um Wiedergutmachung zu leisten und Vertrauen zurückzugewinnen, dann sollten wir das unserer Auffassung nach tun. Darum positionieren wir uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr klar: Für die betroffenen Menschen wollen wir eine sächsische Beteiligung am Härtefallfonds des Bundes. Während wir dank des Engagements vieler bei der Angleichung der Renten zwischen Ost und West weitergekommen sind, ist die Thematik der DDR-Zusatz- und Sonderrenten von einzelnen Berufsgruppen ungelöst. Dies betrifft insbesondere Krankenschwestern, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie in der DDR geschiedene Frauen. Die nach der Wiedervereinigung übergeleitete gesetzliche Rentenversicherung auf die neuen Bundesländer sowie die einheitliche Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in das gesamtdeutsche Rentenrecht ließen einige Tatbestände unberücksichtigt, da diese mit dem Lohn und dem beitragsbezogenen System des SGB VI unvereinbar waren. Die zahlenmäßig höchste Gruppierung ist die der geschiedenen Frauen. Diese wird auf circa 300 000 Personen geschätzt, von denen nur noch circa ein Drittel am Leben sind. Die Begünstigten des Härtefallfonds würden auf Antrag und nach Bedürftigkeit pauschale Einmalzahlungen in Höhe von mindestens 2 500 Euro erhalten. Dieser Betrag kann sich auf 5 000 Euro erhöhen, sofern sich das jeweilige Bundesland an dem Fonds beteiligt. Es ist heute schon mehrfach gesagt worden, und deswegen debattieren wir den Antrag der LINKEN heute als dringlich: Bis zum 31. März können sich die Länder für eine hälftige finanzielle Beteiligung entscheiden. Wenn Sie mich fragen: Ich halte es für richtig, dass sich Bund und Länder die finanzielle Verantwortung teilen. Der Fonds ist ein Schritt zur Abmilderung der Härtefälle aus der Ost-West-Rentenüberleitung, insbesondere für die inzwischen hochbetagten und armmutsgefährdeten Betroffenen. Er löst viele Herausforderungen für die Betroffenen nicht abschließend. Es ist jedoch das erste Mal, dass überhaupt etwas für diese betroffenen Gruppen getan wird. Für uns kann dieser Fonds nur ein erster Schritt sein. Insbesondere die Kollegen unseres größeren Koalitionspartners, heute abermals Herr Ritter, begründen ihre Ablehnung zum Beitrag Sachsens damit, dass das Rentenrecht Bundesrecht ist. Diese Argumentation überzeugt uns heute genauso wenig wie vor 44 Tagen. Ich widerspreche erneut; denn Sachsen zahlt schon seit vielen Jahren jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag für die Sonderrenten aus dem DDR-Zusatzversorgungssystem. Das betrifft – auch das habe ich beim letzten Mal gesagt – unter anderem Personen, die bei der NVA, der Volkspolizei, der Zollverwaltung oder der Stasi gearbeitet haben – damit jene Personengruppen, die die SED-Diktatur damals maßgeblich mit gestützt haben. Es ist den Betroffenen, um die es jetzt geht, nicht vermittelbar, dass diese Personengruppen ihre Zusatzrenten bekommen und Menschen, um die es jetzt beim Härtefallfonds geht – zum Beispiel die geschiedenen Frauen oder die jüdischen Kontingentflüchtlinge –, nicht bedacht werden sollen. Das, meine Damen und Herren, finden wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundlegend falsch. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Wir wollen eine sächsische Beteiligung an dem eingerichteten Härtefallfonds für bedürftige, DDR-rentenbeziehende, jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätausgesiedelte. Wir unterstützen das sächsische Sozialministerium selbstverständlich, sollte es möglicherweise die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten nutzen wollen, um die benötigte Summe in Höhe von circa 60 Millionen Euro innerhalb der Staatsregierung zu beantragen. Ich fordere an dieser Stelle ganz persönlich das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auf, diesen Weg nicht zu blockieren und das dem Parlament in Form des Haushaltsund Finanzausschusses vorzulegen. Es liegt nicht am Geld – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen, auch angesichts der Haushaltsüberschüsse und Reste in Milliardenhöhe. Es ist falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, den Beitritt Sachsens zum Härtefallfonds abzulehnen, und zwar nicht nur der Betroffenen wegen, sondern es ist falsch es abzulehnen, nur, weil es von der Ampel kommt. Es ist auch falsch es abzulehnen, weil oder gerade obwohl die CDU in den Bundesregierungen über viele Jahre nichts dergleichen geschafft hat. Es ist richtig, dass wir den Antrag der LINKEN heute erneut debattieren. Innerhalb der Koalition gibt es leider keine Mehrheit für eine Beteiligung Sachsens, wie Sie als LINKE das schon festgestellt haben. (Zuruf der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Sabine Friedel, SPD) Sie legen den Antrag noch einmal vor, den Sie auch das letzte Mal vorgelegt haben. Sie wissen: Ein „Gerechtigkeitsfonds“ ist nicht unser präferierter Weg – das habe ich bereits im letzten Plenum begründet. Wir verstehen das Grundanliegen und wir teilen das Ansinnen der Beteiligung Sachsens am Härtefallfonds. Auch wir hoffen, dass wir innerhalb der Koalition noch eine Mehrheit für den Beitritt herstellen können. Bis dahin bleibt uns jedoch – sehr schmerzlich – nur die Ablehnung. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Lachen bei der AfD –

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