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Anna Gorskih

Die Linke 16.03.2023 Sitzungen 7/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn im Mai oder Juni nächsten Jahres wieder Kommunalwahlen in Sachsen sind, dann dürfen erstmals 16-Jährige und 17-Jährige wählen – allerdings nicht bei der Kommunalwahl, sondern bei der zeitgleich stattfindenden Europawahl. Das hat der Deutsche Bundestag im November des vergangenen Jahres beschlossen. Dieser Beschluss greift auch schon nächstes Jahr, im Jahr 2024. Er ist richtig und überfällig. wir hier gemeinsam beschlossen haben, ein wichtiger und richtiger Schritt und ein Signal für die Meisterinnen und Meister. Wir sind uns aber hoffentlich darin einig, dass es nur ein Schritt gewesen sein kann hin zu dem Ziel, eine Kostenfreiheit bei der Meisterausbildung zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft der beruflichen Bildung gestalten und sicherstellen, dass jeder und jede im Freistaat die Möglichkeit hat, sich in einer schnell verändernden Arbeitswelt erfolgreich weiterzuentwickeln und weiterzubilden. Vielen Dank. Glück auf! (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig. Wir kommen jetzt zum Schlusswort. Wer hält das? – Es gibt kein Schlusswort? – Dann gibt es kein Schlusswort. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor. Deswegen, meine Damen und Herren, stelle ich nun die Drucksache 7/12692 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Die Stimmenthaltungen, bitte. – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Prioritätenantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD entsprochen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum des Entwurfs Wahlalters im Freistaat Sachsen auf (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz) der Fraktion DIE LINKE Doch wie absurd muss es den jungen Leuten vorkommen, wenn ihnen zugetraut wird, ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben und mitzuwählen, aber nicht bei der Wahl zum Kommunalparlament, zum Gemeinde- oder Ortschaftsrat? Ich wette, dass niemand, aber auch wirklich niemand in diesem Saal eine plausible Erklärung dafür hat. Was sonst sollen die Jugendlichen in Sachsen an diesen Tagen bekommen außer der traurigen Gewissheit, in einem Bundesland zu leben, das nicht auf der Höhe der Zeit ist? Wir LINKE wollen das ändern. Wir wollen, dass junge Menschen mitentscheiden und mitbestimmen können. Wir haben jetzt die Initiative ergriffen, weil wir wollen, dass sich Sachsen diese Peinlichkeit im Jahr 2024 erspart und rechtzeitig das aktive Wahlalter auf 16 Jahre senkt, wie es viele Bundesländer getan haben. Die Frage, wer sich unter welchen Voraussetzungen an Wahlen beteiligen darf, gibt es so lange, wie es mehr oder weniger demokratisch gewählte Parlamente gibt. Bis zur Novemberrevolution 1918 durften nur Männer wählen. Im 19. Jahrhundert war das Wahlrecht in Sachsen in erheblichem Maße an Standeszugehörigkeit, Grundbesitz und Steuerzahlung und eben an das Mindestalter gekoppelt. Nach der Sächsischen Verfassung von 1831 durfte Mann – also wirklich nur der Mann – mit 25 Jahren wählen und mit 30 Jahren gewählt werden. In der Verfassung von 1920 heißt es: „Stimmberechtigt sind alle reichsdeutschen Männer und Frauen, die am Tage der Abstimmung das 20. Lebensjahr vollendet haben und in Sachsen wohnen.“ Die Verfassung von 1947 bestimmte dann: „Wahlberechtigt sind alle Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und im Lande ihren Wohnsitz haben. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltage das 21. Lebensjahr vollendet haben.“ Unsere aktuelle Sächsische Verfassung von 1992 legt das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht auf das 18. Lebensjahr fest. Daraus können wir drei Dinge erkennen. Erstens. Es gibt eine klare Tendenz zur schrittweisen Absenkung des Wahlalters und zur Ausdehnung des Wahlrechts auf immer jüngere Menschen. Zweitens. Der nächste Schritt – Klammer auf –, wahrscheinlich mit Blick auf die Generationengerechtigkeit auch nicht der letzte Schritt der Absenkung des Wahlalters – Klammer zu – ist überfällig. Der nächste Schritt heißt, das Wahlalter muss in Sachsen auf 16 Jahre abgesenkt werden. Drittens. Die Bestimmung des Wahlalters hat in Sachsen anders als in vielen anderen Bundesländern Verfassungsrang. Das heißt, jede Ausdehnung des Wahlrechts bedarf entweder einer Verfassungsänderung mit der dafür notwendigen Mehrheit oder einer neuen Verfassung. In meiner Partei, in der LINKEN, aber auch weit darüber hinaus, wird heute schon eine Diskussion darüber geführt, überhaupt kein Mindestwahlalter mehr zu definieren und diese Entscheidung den jungen Menschen selbst zu überlassen. Diese Diskussion über ein Wahlrecht ohne eine Altersbeschränkung ist grundsätzlicher Natur; denn egal, welche Altersgrenze man definiert, es wird immer Jüngere geben, die es mindestens genauso gut beurteilen können, (Christian Hartmann, CDU: Fünfjährige!) genauso wie es immer ältere Menschen geben wird, die diese Altersgrenze erreicht oder weit überschritten haben, aber schlicht und einfach mit diesen Fragen überfordert sind. Sie brauchen aber keine Angst zu haben, wir werden Sie mit dieser Diskussion und mit dieser weitergehenden Überlegung nicht befassen, zumindest heute nicht. Heute konzentrieren wir uns auf das Naheliegende, nämlich auf die Senkung des aktiven Wahlalters für Landtagsund Kommunalwahlen in Sachsen auf 16 Jahre. Wenn ich Wahlalter sage, dann meine ich natürlich auch das Mindestalter für die Teilnahme an Bürger(innen)entscheiden und Volksentscheiden. Wir müssen dazu vier einfache Landesgesetze ändern: das Sächsische Wahlgesetz, nach dem der Landtag gewählt wird, die Sächsische Gemeindeordnung, in der das Mindestalter für Kommunalwahlen und Bürgerentscheide in Städte und Gemeinden geregelt ist, die Landkreisordnung, in der das Gleiche für die Landkreise geregelt ist, und das Gesetz über Volksentscheide im Freistaat Sachsen. Das ist alles sehr übersichtlich. Hier geht es auch nur um den Austausch einer Zahl und die Klarstellung, dass es zunächst um das aktive und nicht das passive Wahlrecht geht, nämlich die Wählbarkeit für 16- und 17-Jährige. Das Entscheidende ist jedoch, dass wir die Sächsische Verfassung ändern müssen. Dazu bedarf es bekanntlich einer Zweidrittelmehrheit. Also muss ich hier im Haus für eine breite Mehrheit werben. Deswegen habe ich mir die Frage gestellt: Wen muss ich hier eigentlich noch überzeugen? Um mal ganz rechts anzufangen: Die AfD-Fraktion lehnt jede Wahlalterabsenkung ab. In Thüringen, wo 16- und 17-Jährige bereits seit 2015 an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, klagte die AfD gegen diese Wahlalterabsenkung und sprach den jungen Menschen die Reife ab, diese Entscheidung treffen zu können. Sie scheiterte mit ihrer Normenkontrollklage vor dem Thüringer Verfassungsgericht in allen Punkten. Bei der AfD ist offensichtlich Hopfen und Malz verloren. Auf diese Stimmen braucht man nicht zählen, wenn es um Fragen der Jugendbeteiligung und -mitbestimmung geht. Da ist nichts mehr zu machen. Schauen wir mal weiter in den Raum. Die Linksfraktion wird natürlich zustimmen, denn für uns ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre nur ein erster Schritt in Richtung Generationengerechtigkeit. Aber auch von der SPD und den GRÜNEN ist bekannt, dass sie das Wahlalter auf 16 Jahre absenken möchten. Das ist logisch und naheliegend, weil sie das Europawahlrecht ab 16 Jahre selbst im Bundestag mit initiiert haben und das laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung im Bund auch für die Bundestagswahl entsprechend ändern wollen. So muss ich links im Raum niemanden mehr überzeugen; denn Sie sind schon für dieses Ansinnen. Entscheidend wird also für die notwendige Mehrheit die CDU-Fraktion sein, um genauer zu sein, die Sächsische Union, was es nicht einfacher macht. Die CDU-Fraktion vertrat in dieser Debatte bisher immer die Position, dass 16- und 17-Jährige in ihrer großen Mehrheit nicht reif genug sind für solch schwerwiegende politische Entscheidungen. Ich habe lange nachgedacht. Was könnte ich sagen, um Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, nachdenklich zu machen und für die Notwendigkeit unseres Gesetzentwurfs zu sensibilisieren? Soll ich hier vielleicht auf die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen verweisen, die die ausreichende Urteilsund Einsichtsfähigkeit der heutigen jungen Menschen belegen? Oder soll ich auf die guten Erfahrungen in vielen anderen Bundesländern verweisen, um Sie zu überzeugen? Oder vielleicht darauf – und das finde ich besonders interessant –, dass namhafte CDU-Politiker wie Jens Spahn oder der Sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer, damals noch CDU-Bundestagsabgeordneter, sich im Jahr 2008 mit anderen Abgeordneten der CDU-Bundestagsfraktion für ein Wahlrecht ab Geburt aussprachen? Da wird es Ihnen doch leichtfallen, dem Wahlalter ab 16 zuzustimmen. Nein, ich habe mich für etwas anderes entschieden, womit ich Sie hoffentlich überzeugen kann. Ich habe in das Statut der CDU geschaut. § 4 Abs. 1 lautet: „Mitglied der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands kann jeder werden, der ihre Ziele zu fördern bereit ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder das Wahlrecht verloren hat.“ Im Weiteren folgen keinerlei Einschränkungen für 16-jährige CDUMitglieder. Jeder 16-Jährige hat in der CDU das Recht, an Veranstaltungen teilzunehmen, an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Gesetze und an satzungsrechtlichen Bestimmungen ohne Einschränkungen teilzunehmen und darf bis zu drei CDU-Vorständen angehören. Nur eines darf dieses CDU-Mitglied nicht: die CDU in Sachsen bei Wahlen mitwählen. Kommt Ihnen das nicht auch komisch vor? (Sören Voigt, CDU: Nein! – Heiterkeit bei der CDU) Bitte begleiten Sie trotzdem unseren Gesetzentwurf konstruktiv bei der weiteren Behandlung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Tagesordnungspunkt Nord Stream 1 Drucksache 7/12479, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen, erst die AfD, dann CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte als Erstes für die AfD-Fraktion Herrn Zwerg nach vorn.

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