Gerhard Liebscher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, ob Sie sich bereits mit der sogenannten Halbwertszeit des Wissens befasst haben. Die Theorie geht davon aus, dass Hochschulwissen und berufliches Fachwissen nach fünf bis zehn Jahren die Hälfte ihrer Relevanz eingebüßt haben. Ich würde sagen: Wissen verfällt nicht, wir entwickeln es weiter, konkretisieren es und bauen auf Erlerntem auf. Sicher wissen wir, dass wir privat wie auch beruflich stetigen Veränderungen begegnen. Lebenslanges Lernen ist heute zur Selbstverständlichkeit geworden. Politisch gilt es, diese Anforderungen positiv zu begleiten und zu ermöglichen. Laut Deutschem Industrie- und Handelskammertag zahlt sich berufliche Weiterbildung individuell aus. Rund zwei Drittel der Absolventinnen und Absolventen steigen nach Weiterbildungen auf, erhalten mehr Verantwortung oder erreichen ein besseres Gehalt. Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch gesellschaftlich lässt sich der Bedarf an stetiger Qualifizierung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht mehr vertagen. Fakt ist schließlich: Der Fachkräftemangel ist inzwischen zum Hemmnis, zur Wachstumsbremse geworden. Er wird immer häufiger und immer eindringlicher von Unternehmen als zentrale Herausforderung benannt. Studien warnen, dass der Fachkräftemangel mittelfristig zur Gefahr für unseren Wohlstand werden könnte. Werte Kolleginnen und Kollegen! Die beruflichen Weiterbildungen, die betriebliche und die individuell berufsbezogene Weiterbildung, umfassen etwa 80 % aller Weiterbildungsaktivitäten. Hierzu zählen Umschulungen, Aufstiegsfortbildungen und Anpassungsfortbildungen. Die Instrumente zur Förderung dieser Aktivitäten waren und sind vielfältig: Bildungsprämie, Weiterbildungs- und Aufstiegsstipendium, Weiterbildungsscheck. Als Koalition wollen wir diese Angebote bekannt machen und stärken. Der vorliegende Antrag befasst sich daher mit der Wahrnehmung von Weiterbildungsangeboten und Unterstützungsleistungen, die staatlich bereitgestellt werden. Wir wollen wissen: Welche Angebote werden nachgefragt? Wo besteht aus sächsischer Sicht Verbesserungspotenzial? Darüber hinaus zielt der Antrag auf eine Zwischenbilanz bei der Erarbeitung der Weiterbildungsstrategie ab. Erstmals sollen alle Segmente der Weiterbildung, auch die berufliche, in einer gemeinsamen Strategie zusammengedacht werden. Ich erwarte diese Ergebnisse mit Spannung, ebenso wie die Ergebnisse der im letzten Jahr gestarteten Umfrage des SMWA zur Weiterbildung in Sachsen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als Koalition mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 bisher ESF-finanzierte Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, etwa die Ausbildungsverbundförderung, in die Landesförderung überführt. Für die Umsetzung der Richtlinie Berufliche Bildung stehen in diesem Jahr 22,5 Millionen Euro und im kommenden Jahr 24,5 Millionen Euro bereit. Wir haben zudem mit der Erhöhung des Meisterbonus einen gemeinsamen Wunsch umgesetzt und diesen mit Abschluss des Doppelhaushaltes von 1 000 Euro auf 2 000 Euro verdoppelt. Sächsische Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung in Handwerk, Industrie und in grünen Berufen erleichtern wir damit die Entscheidung für den Meisterbrief; denn Lehrentgelte, Prüfungsgebühren und Materialkosten sind trotz vielfältiger staatlicher Förderlandschaft, wie das Aufstiegs-BaföG, noch immer nicht vollständig kostenneutral. Als BÜNDNISGRÜNE setzen wir uns für eine kostenfreie Ausbildung ein. Damit sichern wir Fachkräfte, und das im doppelten Sinn; denn die Meisterin von heute ist die Ausbilderin der Fachkräfte von morgen. Viele Betriebe stehen heute vor der Herausforderung, ihre Unternehmensnachfolge zu sichern. Wir nehmen die zahlreichen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Freistaat in den Blick. Existenzgründungen und Unternehmensnachfolge wollen wir mit dem Instrument des Meisterbonus sinnvoll ergänzen. Meine Damen und Herren! Weiterbildung darf kein Luxus sein. Wir wollen Perspektiven eröffnen. Künftig werden wir uns noch stärker als bisher der Zugänglichkeit zur beruflichen Weiterbildung widmen müssen. Wir müssen Zugänge vereinfachen und Anträge und Verfahren so gestalten, dass sie transparent sind und angenommen werden. Das gilt unbedingt auch für ausländische Fachkräfte, die bereits bei uns leben oder die neu zu uns kommen. Um Aufstiegschancen für alle zu verbessern, müssen wir alle Gesellschaftsgruppen in den Blick nehmen; denn berufliche Weiterbildung ist noch immer eine Frage der beruflichen Herkunft. Menschen mit Hochschulabschluss nehmen sehr viel häufiger Weiterbildungsangebote wahr als Menschen, die eine Lehre absolviert haben. Frauen nehmen erheblich weniger an beruflicher Weiterbildung teil als ihre männlichen Kollegen, wobei Mütter die geringste Teilnahmequote aufweisen. Der Antrag erklärt daher in Richtung des Bundes, dass das Aufstiegs-BAföG des Bundes auch für Weiterbildung in Teilzeit zur Verfügung stehen soll; denn Weiterbildung ist häufig eine Grundvoraussetzung für beruflichen Aufstieg und verbessert die soziale Durchlässigkeit der Gesellschaft. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Sabine Friedel.
