Andreas Heinz
Es kommen erhebliche gesetzliche Änderungen auf die Behörden zu, um das Ziel umzusetzen. Meine Frage lautet: Wie stellt das Ministerium sicher, dass a) die UNB, also die unteren Naturschutzbehörden, davon ordentlich in Kenntnis gesetzt werden und b) ein landesweit einigermaßen – das ist der wichtigere Teil der Frage – einheitliches Umsetzen dieser Regelungen erfolgt?
