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Gerhard Liebscher

GRÜNE 16.03.2023 Sitzungen 7/68

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte einen Aspekt des Themas aufgreifen. Wir können die Frage einmal umdrehen, wenn wir europäisches Recht zugrunde legen. Bei unseren europäischen Partnern, zum Beispiel in Frankreich, laufen aktuell Großstreiks gegen eine geplante Erhöhung des Renteneintrittsalters. Warum haben wir Deutsche eigentlich kein allgemeines Streikrecht? Warum gehen hier am 8. März nicht reihenweise Frauen auf die Straße und streiken und machen Rabatz für mehr Gerechtigkeit? – Ganz einfach: Das hiesige Recht ist nach geltender Rechtsprechung auf die Zweckbindung der Tarifauseinandersetzung beschränkt. Es gibt kein allgemeines Streikrecht. Es gibt darüber hinaus übrigens ein Streikverbot für Beamte. Ich möchte diesen Teil der Wahrheit benennen, um das Bild rund zu machen; denn wenn es den konservativen Kräften darum geht, das Streikrecht zu verändern, dann wird oft nur eine Seite betrachtet. Werte Abgeordnete! Die gemeinsame Demonstration der Gewerkschaft Verdi im Zuge des Tarifstreits im öffentlichen Dienst und von „Fridays for Future“ für Klimaschutz und die Verkehrswende von Anfang März weist uns darauf hin, wie eng Tarifverhandlungen und politische Forderungen nach einer klimagerechten Welt miteinander verknüpft sind. Vielleicht sind es diese neuen Bündnisse, die einige Menschen auf die Palme bringen; denn wieder folgt auf dem Fuße die alte Forderung, das Tarifrecht einzuschränken. Aus bündnisgrüner Sicht ist die Zustimmung klar: Die Arbeitsbedingungen im ÖPNV müssen sich verbessern, um Belastungen und Personalmangel zu reduzieren. Der Aktionstag hat gezeigt: Gemeinsam gelingt die soziale und ökologische Verkehrswende. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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