Marco Böhme
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Es geht um den Härtefallfonds für Ostrentnerinnen und Ostrentner zur Abmilderung des Rentenunrechts im Osten von Deutschland. Es geht darum, dass der Sächsische Landtag die Regierung auffordert, der Stiftung der Bundesregierung zur Abmilderung von Härtefällen in Ost und West beizutreten, was nur noch bis zum 31. März möglich ist. Wir fordern außerdem, dass es einen Gerechtigkeitsfonds gibt und dort 50 Millionen Euro vom Freistaat eingeplant werden. Warum ist das dringlich? Es ist so, dass wir als Fraktion bis zum 6. März die Möglichkeit hatten, Drucksachen zu benennen und Anträge einzureichen, die eine Drucksachennummer bekommen, um sie im Präsidium, das zwei Tage später stattfindet, am 8. März, auf die Tagesordnung zu nehmen. Das haben wir, wie alle anderen Fraktionen, gemacht. Wir haben den Antrag, wie Sie wissen, schon im letzten Plenum behandelt. Man könnte sagen: Wir haben schon darüber gesprochen. Aber es gab am 9. März eine Pressemitteilung – also nach dem Präsidium und der Tagesordnungsbeschlussfassung – von zwei Regierungsmitgliedern, in dem Fall von Staatsministerin Köpping und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten, Martin Dulig, die noch einmal deutlich gesagt haben, dass es nicht hinnehmbar ist, dass bestimmte Berufsgruppen bei diesem Härtefallfonds im Osten generell leer ausgehen und Sachsen jetzt zu diesem Fonds beitreten muss. Deshalb finden wir, dass sich der Landtag noch einmal damit beschäftigen muss; denn es kann nicht sein, dass das Kabinett weiter herumdümpelt und sich nicht einigt. Wir sind der Gesetzgeber in diesem Land. Wir können die Regierung auffordern, entsprechend zu handeln. Wir wollen diesen Antrag im Plenum noch einmal behandeln, damit er am Ende beschlossen wird und die Regierung diesem Fonds beitritt. Deshalb bitten wir um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN)
