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Marco Böhme

Die Linke 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Die zweite, vorab eingereichte Frage lautet: Seit wann haben die zuständigen Behörden Kenntnis von nachgewiesenem Schadstoffeintrag – also dem NABU-Gutachten – in die Moore? Welche geeigneten Gegenmaßnahmen wurden bereits unternommen bzw. beauflagt? Durch welche Maßnahmenbeauflagungen soll sichergestellt werden, dass vom fortschreitenden zukünftigen Kiesabbau keine negativen Einflüsse auf die Moore ausgehen? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Hinsichtlich der bereits unternommenen Gegenmaßnahmen wird hinsichtlich der Einflüsse des Kiessandtagebaus Laußnitz I reflektiert. Hier wird seit 1994 jährlich ein umfassendes hydrogeologisches und hydrochemisches Grundwassermonitoring durchgeführt, um die Austragungen aus der Kippe zu überwachen. Die Untersuchungen werden durch vom Unternehmen beauftragte Labore und Ingenieurbüros ausgeführt, die Ergebnisse in Berichten zusammengefasst und dem Oberbergamt sowie den Fachbehörden übergeben. Die Fachbehörden – hier die Wasserbehörden – werden durch das Oberbergamt um Stellungnahme gebeten. Das Oberbergamt prüft abschließend. Damit kann sicher auf negative Einflüsse auf das Grundwasser und die Moore reagiert werden. In der Stellungnahme des Landratsamtes Bautzen vom 12. Juli 2022 zum Grundwassermonitoring Kippen Laußnitz I aus dem Jahr 2021 wird ausgeführt, dass die Empfehlungen des Gutachters zur Weiterführung des Grundwassermonitorings plausibel sind, jedoch sowohl das Monitoring als auch die Arbeiten zur Abdeckung und Rekultivierung des Deponiebereichs zwingend fortzusetzen sind, was auch erfolgt. Hinsichtlich der Kippe Laußnitz Nordost im Tagebau Laußnitz I wird im Zuge des Antrages auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung des Abschlussbetriebsplanes derzeit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Eine Verwertung bergbaufremder Materialien ist bis zum Vorliegen der Ergebnisse untersagt. Gemäß der zugelassenen Betriebsplanung wird der gesamte Kiestagebau Würschnitz nach dem Ende des Abbaus aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht verfüllt. Die Randböschungen werden wieder abgeflacht und so gestaltet, dass sich die ehemalige Abbaufläche in den Geländeverlauf einfügt. Tagebausohle und abgeflachte Randböschungen werden mit standorteigenem, nicht verkäuflichem Material abgedeckt. Auf der Grundlage der Maßnahme aus der oben genannten Vereinbarung wird die Planung des Vorhabens Würschnitz-West überarbeitet. Im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wird geprüft, ob es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele kommt. Sollte dies der Fall sein, ist das Vorhaben nicht zulassungsfähig. Sollte das Vorhaben zugelassen werden, wird wegen der Sensibilität der Schutzgüter ein umfangreicheres Grundwassermonitoring als gewöhnlich erforderlich sein. Entsprechende Auflagen sind zu erwarten. Vorbehaltlich der zu überarbeiten Antragsunterlagen seitens des Unternehmens wird sich eine Verfüllung der entstehenden Hohlräume im Wesentlichen auf die Herstellung der geotechnischen Sicherheit – also die Hangsicherheit – und die Wiedernutzbarmachung – das ist der Wald – beschränken. Hierzu soll vorrangig der bergbaueigene Abraum und Oberboden verwendet werden. Die ursprünglich geplante Vollverfüllung mit bergbaufremden Material wird nicht umgesetzt. Diese Details werden Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sein. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Herr Böhme, die letzte Frage bitte.

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