Marco Böhme
Dazu habe ich jetzt die erste Nachfrage: Ich frage mich, warum diese wesentlichen Informationen im Ergebnis nicht Bestandteil der im Rahmen des Feststellungsverfahrens erfolgten Prüfungen waren. Warum hat man das nicht mitbedacht? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Das Planfeststellungsverfahren ist noch gar nicht formal im Gang; es liegt im Auftrag des Unternehmens. Es gab schon einmal eine Auslegung, und danach haben sich die Umstände geändert. Aufgrund dieser Vereinbarung wird das Verfahren nun vom Unternehmen selbst neu aufgesetzt. Darauf bezog sich mein Hinweis zur Wiedervorlage beim Oberbergamt. Dementsprechend ist es die Aufgabe des Unternehmens, einen entsprechenden Antrag für das Planfeststellungsverfahren auf der Grundlage dieser neuen Erkenntnisse zu stellen.
