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Marco Böhme

Die Linke 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Dabei geht es um die Verfüllung des Kiestagebaus Würschnitz-West und mögliche Umweltgefährdungen. Ich habe gefragt: Da weder Gutachten noch fachliche Begleitung Zweifel an der FFH-Verträglichkeit lassen, wie begründet dann die Staatsregierung die plötzliche Kehrtwende hin zu einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat und Bergbauunternehmen nach der Veröffentlichung des NABU-Gutachtens? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ein zeitliches Zusammentreffen der Vereinbarung mit der Veröffentlichung des NABU-Gutachtens ist rein zufällig. Allerdings hatte der NABU vorher bereits auf die Beeinträchtigung der empfindlichen Moorlebensräume durch Einträge aus der Verfüllung, insbesondere im Hinblick auf Azidität und Nährstoffeinträge, hingewiesen. Die dreiseitige Vereinbarung zwischen SMEKUL, SMWA und dem Unternehmen KBO wurde getroffen, um eine Beeinträchtigung der Moor- und Quellbereiche durch den Kiesabbau und nachfolgende Verfüllungen auszuschließen und um die Akzeptanz der Kiesgewinnung im gesamten Vorhabensbereich insgesamt zu erhöhen. Die Maßgaben in der Vereinbarung sind ein Vorgriff auf gegebenenfalls zukünftige Regelungen im Planfeststellungsverfahren Würschnitz-West, das sich aber noch in der Bearbeitung durch den Unternehmer befindet und später nach Wiedervorlage beim Oberbergamt erneut in die Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz gegeben werden soll. In diesem Verfahren werden die Maßgaben aus der oben genannten Vereinbarung beachtet. Unter anderem ist auch die Prüfung der FFH-Verträglichkeit Gegenstand dieses Verfahrens.

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