landtag.sachsen.de ↗

Daniela Kuge

CDU 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wohnungslosigkeit ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem. Auch wir als CDU nehmen es ernst und wollen dem entgegenwirken. An dieser Stelle möchte ich an den Antrag der Koalitionsfraktionen „Wohnungslosen in Sachsen helfen“ aus der aktuellen Legislaturperiode erinnern. Ich erlaube mir an dieser Stelle, meinen Kollegen Alexander Dierks zu diesem Antrag zu zitieren: „Die eigene Wohnung steht nach diesem Ansatz am Anfang des Prozesses in ein geregeltes Leben und nicht wie bisher am Ende eines komplexen Hilfeprozesses. Mit dem Housing-First-Konzept erkennen wir jetzt schon an, wie wichtig es für ein geregeltes Leben ist, über eigenen Wohnraum zu verfügen.“ Wie Sie selbst in Ihrem Antrag feststellen, handelt es sich bei der Wohnungslosigkeit keineswegs um ein kurzfristiges Phänomen. Die Zurverfügungstellung von Wohnraum allein reicht nicht aus, um dieses Problem langfristig zu lösen. Wir sollten uns daher die Frage stellen, warum es für Betroffene hier in Sachsen zur Wohnungslosigkeit kommt. Denn sonst würden wir nur die Symptome bekämpfen und nicht die tatsächlichen Ursachen. Um Wohnungslosigkeit langfristig zu reduzieren, müssen wir uns auf Lösungen konzentrieren, die auf die Ursachen von Wohnungslosigkeit abzielen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Allerdings gehören eben auch der Wille und die Voraussetzungen dazu. Wir können nur die Rahmenbedingungen, wie den Zugang zu Bildung und Arbeitsplätzen sowie einen noch leichteren Zugang zu sozialen Unterstützungen, schaffen. Die psychologische Unterstützung und die noch besseren Unterstützungen von Wohnungslosen bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft können weitere Bausteine hierbei sein. Doch für uns als CDU ist es wichtiger zu schauen, welche Möglichkeiten es bereits jetzt gibt, um Obdachlosigkeit zu verhindern. Zu Beginn des Jahres traten umfassende Änderungen im Wohngeld in Kraft. Voraussichtlich sind damit dreimal mehr Personen anspruchsberechtigt. Teilweise verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes. Außerdem wurde Ende 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss eingeführt, um allen Bürgerinnen und Bürgern, die Wohngeld beziehen, weitere Sicherheiten zu gewährleisten. Die Sächsische Aufbaubank fördert beispielsweise mit dem Förderprogramm gebundener Mietwohnraum bereits jetzt den Neubau sowie die Sanierung von preisgebundenem Wohnraum. Erst vor wenigen Tagen, am 17. Januar, hat das Kabinett beschlossen, die Zuschüsse für sozialen Wohnungsbau von 35 auf 40 % zu erhöhen. Die Sozialämter stehen den Betroffenen bei der bestehenden und drohenden Wohnungslosigkeit bereits jetzt mit Rat und Tat sowie mit einem breiten Maßnahmenkatalog zur Seite. Nicht nur die staatlichen Stellen unterstützen Menschen in Notlagen. Auch zahlreiche ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise bei der Diakonie, setzen sich schon jetzt täglich für diese Menschen ein. Auch ihnen gilt unser großer Dank. Der Ordnung halber möchte ich hier darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bei der kommunalen Ebene liegt. Die Situation vor Ort ist heterogen. Es gibt dort entsprechende Unterstützungsangebote, welche von den Betroffenen wahrgenommen werden müssen. Der Freistaat unterstützt dies unter anderem durch Zuschüsse zu Projekten der Wohnungslosenhilfe sowie durch die finanzielle Unterstützung von Beratungsangeboten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Kollegin Schwietzer spricht nun für die Fraktion der AfD. Bitte schön.

Alle Reden von Daniela Kuge Protokoll ↗