Juliane Nagel
– Genau, ich setze wieder an. – Die Statistik, diese Zahl, lässt bestimmte Gruppen außer Acht. Die tatsächliche Zahl der Wohnungslosen dürfte daher deutlich höher liegen. Die Diakonie hat dieser Tage den aktuellen Lebenslagenbericht zu diesem Thema veröffentlicht und zählt beispielsweise 3 018 Menschen in Sachsen, die Wohnungsnotfälle sind und die allein in ihren Beratungsstellen sachsenweit aufschlagen. Die Diakonie ist nur einer von vielen Trägern, die in diesem Feld aktiv sind. Dem Problem der lückenlosen Erfassung versucht der Bericht der Bundesregierung, der im Dezember erschienen ist – ich empfehle allen Kolleginnen und Kollegen, einen Blick hineinzuwerfen –, durch weitere Befragungen und Stichproben beizukommen. Insgesamt wird von bundesweit 262 000 Wohnungslosen ausgegangen, und das ist eine dramatische Zahl. Es sind eine Viertelmillion Menschen, die in Deutschland wohnungslos sind. Auf eine Auswertung der Daten für Sachsen und Schlussfolgerungen für Sachsen, wie wir es mit einem Koalitionsantrag vor gut zwei Jahren beschlossen haben, warten wir allerdings noch immer. Von dieser Gruppe der Betroffenen sind circa zwei Drittel Männer, ein Drittel Frauen und ein Prozent divers. Mehr als die Hälfte aller Befragten gibt an, unter einer langfristigen Erkrankung und Behinderung zu leiden. Ein Viertel ist von Suchtkrankheiten betroffen. Etwa die Hälfte aller wohnungslosen Menschen, die schon einmal eine Wohnung besaßen – und ich bitte, hier zuzuhören –, gibt als Ursache für die Wohnungslosigkeit Mietschulden an. Nahezu die Hälfte der wohnungslosen Personen hat sich im Prozess des Verlustes der Wohnung nicht um Hilfe bemüht, um den Wohnungsverlust abzuwenden. Wenn man diesen Bericht liest, wird deutlich, dass es sich bei allen Formen der Wohnungslosigkeit um ein langfristiges Problem handelt. Wir wollen uns in diesem Hohen Haus dafür stark machen, dass Wohnungslosigkeit kein Problem individuellen Versagens ist. Niemand lebt freiwillig in Not und Elend. Armut ist ursächlich: der Verlust der Arbeit oder schlecht bezahlte Arbeit, steigende Mieten und Lebenshaltungskosten, Verschuldung und Schicksalsschläge, die nicht bewältigt werden können. Dazu kommt die Scham, das Problem einzugestehen und sich Hilfe zu suchen. Die Einblicke in die Ursachen und Umstände von Wohnungslosigkeit zeigen deutlich, dass hier ein enormes Potenzial ist, um Wohnungslosigkeit abzuwenden. Ich will verschiedene Punkte machen, zuerst den Punkt der Prävention: Wenn Mietschulden die Hauptursache für den Verlust der Wohnung sind, muss hier massiv angesetzt werden. Was sind die Vorsorgeketten, wenn Mieten nicht gezahlt werden? Welche Informationen können gezielt an betroffene Haushalte übermittelt werden? Werden in der Kommune Mietschulden übernommen, um Wohnungslosigkeit abzuwenden? Einige machen das in Sachsen, aber einige eben auch nicht. Wissen die Betroffenen überhaupt davon? Wie können Vermieterinnen und Vermieter einbezogen werden? Es gibt viele Ansatzpunkte, aber die Empfehlungen von SMS, SMI und SMR zur Vermeidung und Beseitigung von Wohnungsnotfällen, die letztes Jahr neu herausgekommen sind und sich an die Kommunen richten, reichen uns hier nicht aus. Wir brauchen zweitens innovative, vernetzte, passgenaue Angebote der Wohnungslosenhilfe, die sich nicht vor allem auf die Unterbringung fokussieren. Die Unterbringung von Obdachlosen, das wissen wir, ist eine kommunale polizeiliche Aufgabe. Das Land darf sich hier aber nicht aus der Verantwortung stehlen, gerade wenn wir den Blick auf Wohnungslosigkeit und nicht nur Obdachlosigkeit und die verschiedenen Hilfeansätze weiten. Aus unserer Sicht funktioniert der überörtliche Austausch im Freistaat zu diesen Themen noch viel zu wenig. Ich möchte auf das Land Nordrhein-Westfalen hinweisen, wo die Kommunen seit vielen Jahren mit der Landesinitiative „Endlich ein zu Hause“ bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit unterstützt werden – mit Förderprogrammen, mit Praxishilfen und zum Beispiel einer Kooperationsvereinbarung mit der Wohnungswirtschaft. Das ist beispielhaft auch für Sachsen. Wir müssen hier weiterkommen. Zur Landesverantwortung in diesem Kontext gehört auch das Forcieren innovativer Konzepte. Sie wissen, worauf ich hinauswill: auf das Konzept Housing First. Dieses Modell, das nach dem Grundsatz „zuerst eine Wohnung und dann Lebensstabilisierung“ funktioniert, wird erfolgreich und fachlich fundiert bereits in der Stadt Leipzig praktiziert. Ich bin Stadträtin in Leipzig und nahe dran. Es gibt eine gute Berichterstattung des Sozialamtes, und es funktioniert wirklich. Auch Dresden versucht sich mit Housing First. Wir wissen, dass das Land das Modellprojekt in Leipzig unterstützt, und der Gedanke ist, dass es ausgeweitet werden soll. Das begrüßen wir. Dafür braucht es aber finanzielle Ressourcen, mutmaßlich mit dem nächsten Doppelhaushalt, und mehr Investitionen in wirklich bezahlbaren Wohnraum. Lassen Sie mich einen weiteren Aspekt ansprechen, der uns auf dem Herzen liegt, den Sie im Antrag nachvollziehen können. Die Gruppe der Wohnungslosen ist sehr heterogen. Darum müssen auch die Angebote heterogen sein. Das Land ist aus unserer Sicht gemeinsam mit den Kommunen gefragt, Maßnahmen und verbindliche Verfahren und nicht nur Empfehlungen zu entwickeln, die auf Zielgruppen zugeschnitten sind: Das sind Frauen, die vorrangig in verdeckter Wohnungslosigkeit leben. Das sind Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen. Das sind junge Menschen. Ein Drittel der untergebrachten Wohnungslosen deutschlandweit ist unter 25 Jahre alt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Wir meinen weiterhin die Gruppe der Gefangenen, die aus der Haft entlassen werden. Gründe für Wohnungslosigkeit sind in etwa 10 % der Fälle Haftantritte. Nach der Haft ist die Wohnung weg, und hier bedarf es aus unserer Sicht einer sehr guten Verzahnung von Hafteinrichtungen mit zuständigen Stellen in den Kommunen, um frühzeitig Wohnungen zu sichern, damit Menschen nicht in die Wohnungslosigkeit entlassen werden. Schließlich gibt es noch die Gruppe der Frauen und Kinder, eine besonders vulnerable Gruppe, die in stationären Gesundheitseinrichtungen oder in Frauen- und Kinderschutzhäusern untergebracht ist. Hier müssen Möglichkeiten und Verfahren entwickelt werden, dass der drohende Wohnungsverlust angezeigt werden kann und die kommunalen Stellen gleich aktiv werden können, um die Entlassung in eine Wohnungslosigkeit abzuwenden. In den beiden Großstädten ist das tatsächlich ein großes Problem. Das melden die Träger von Frauenschutzeinrichtungen zurück. Last, but not least zum letzten Komplex: Da geht es um fundamentale Fragen wie Armutsbekämpfung und Wohnraumversorgung. Bei der Wohnraumversorgung ist das Land glasklar in der Verantwortung. Der Bau von Sozialwohnungen schleppt sich in Sachsen dahin. Die überarbeitete Förderrichtlinie, zumindest die angekündigte Förderrichtlinie, löst das Strukturproblem des Sozialwohnungsbaus mit zeitlich begrenzten Bindungen, mit einer Nichtanpassung an steigende Baukosten und Zinsen, nicht und bleibt im Endeffekt eine Subventionierung von Privatunternehmen, die sich vielleicht für 15 Jahre verpflichten – aber dann sind die Wohnungen dahin. Wir brauchen eine nachhaltige und passgerechte Form der Wohnraumversorgung für ökonomisch benachteiligte Menschen, gerade für die Menschen, die sich nicht aus eigener Kraft mit dem Gut Wohnraum versorgen können. Wir brauchen besondere Schutzmechanismen, gerade in Krisenzeiten. Ich wiederhole hier, was wir schon in einer Aktuellen Debatte im vorletzten Plenum gefordert haben, nämlich einen Mietenstopp zumindest für die Zeit der Krise, wie es das Land Berlin macht, und das dringende Verbot von Zwangsräumungen. Das ist auf der Tagesordnung. Zur Prävention – ich möchte es komplett und rund machen – gehören auch die Bekämpfung von Armut durch armutsfeste Löhne sowie eine armutsfeste und komplett sanktionsfreie Mindestsicherung statt dem faktisch nur in „Bürgergeld“ umbenannten Hartz IV. Wir drängen – und damit komme ich zum Ende – darauf, das Recht eines jeden Menschen auf angemessenen Wohnraum zu verwirklichen. Es gibt aus unserer Sicht viele Stellschrauben, die uns der Bericht der Bundesregierung quasi in die Hand legt. Die bieten wir Ihnen teilweise im Antrag an und bitten schlussendlich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht für die CDU-Fraktion Kollegin Kuge. Bitte schön.
