Marco Böhme
Danke, Frau Präsidentin. Ich kann das gleich noch ergänzen: Ein Armutszeugnis ist es wirklich, jemanden auf eine solch persönliche Art und Weise beleidigen zu müssen. Das ist Punkt 1. Punkt 2: Was und Wie und wann etwas eine Straftat ist, entscheiden nicht wir als Politikerinnen und Politiker, sondern das machen Gerichte. Ich kann Ihnen gern einmal einen Artikel aus einem Richtermagazin vorlesen, wo es darum geht, dass ein Verfassungsrechtler den Klimawandel auch als Notstand werten kann. Ich zitiere: „Der rheinlandpfälzische Verfassungsrechtler und Richter am Verfassungsgerichtshof, Michael Hassemer, erkennt im Klimawandel durchaus eine Notsituation, die sich in absehbarer Zeit noch verschärfen werde. Die Proteste hält er für gerechtfertigt. ‚Die Konsequenzen, die der Menschheit durch das Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen entstehen, sind jedenfalls so gravierend, dass Rechtsbeeinträchtigungen durch Protest bis zu einem gewissen Maß durch Notstand gerechtfertigt und darum [auch] hinzunehmen sind.‘“ (Roberto Kuhnert, AfD: Nein, sind sie nicht!) Wenn also keine Menschen verletzt werden, wenn es keine gravierenden Schäden gibt, dann ist das also für viele Richterinnen und Richter dieser Gesellschaft keine Straftat. Insofern habe ich hier ganz genau zu Ihrem Antrag gesprochen und noch einmal darauf hingewiesen, dass all das, was Sie fordern, so etwas nie aufhalten wird. Es wird auch weitergehen, wenn wir als Politik nicht endlich handeln. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD – Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Reaktion von Marco Böhme. Ich bitte darum, auf Zwiegespräche zu verzichten – dafür gibt es Zwischenrufe und Kurzinterventionen. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Dr. Maicher.
