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Oliver Fritzsche

CDU 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen. Punkt 1. Herr Kirste, mit Verlaub, Ihre Äußerungen gegenüber unserer Staatsministerin und gegenüber Frau Prof. Ackermann sind falsch und unverschämt. Ich weise sie in aller Form zurück. Das gehört sich einfach nicht, wie Sie hier auftreten. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Punkt 2. Ich hatte in Ihrem Redebeitrag darauf gewartet, dass Sie sich zum Thema politische Vereinnahmung äußern; denn mit politischer Vereinnahmung haben Ihr Antrag und Ihre Rede nichts zu tun. Politische Vereinnahmung ist etwas völlig anderes und hat deshalb hier im Debattentitel nichts verloren. Allerdings spare ich mir an dieser Stelle die inhaltliche Auseinandersetzung darüber. Nun zum Inhalt meiner Rede. Ich denke, es ist klar: Der Einbruch ins Grüne Gewölbe hat uns alle getroffen. Es ist deutlich geworden, dass dort Sicherheitskonzepte überarbeitet werden müssen, diese sind auch überarbeitet worden. Sie selbst haben in Ihrer Rede darauf hingewiesen. Anscheinend haben Sie die Stellungnahme der Staatsregierung zumindest zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme ist sehr inhaltsreich und macht deutlich, dass die Sicherheitsmaßnahmen in sehr großem Umfang verändert, angepasst und erweitert wurden. Sie haben versucht, Taschenkontrollen, mehr Wachleute und Ähnliches ins Lächerliche zu ziehen. Das ist einfach nicht angemessen, denn wir müssen immer – das ist ein Punkt auf den ich in der letzten Debatte zu einem ähnlichen Thema schon hingewiesen hatte – darauf hinwirken und abwägen, dass die Zugänglichkeit von Kunst und Kultur in unserer Gesellschaft gewährleistet sein muss. Sofern sie nicht zugänglich ist, kann Kunst und Kultur auch nicht den Wert entwickeln, den sie nun einmal zu Recht in unserer Gesellschaft hat. Insofern müssen wir zwischen diesen Zugänglichkeitskriterien sowie den Erfordernissen der Sicherheit bzw. möglichen Sicherheitsmaßnahmen immer abwägen. Nun noch einmal zu Ihrem Vorwurf, dass den Tatbeständen der sogenannten Klimaaktivisten nicht entschieden entgegengetreten worden sei. Das möchte ich noch einmal in aller Ausdrücklichkeit zurückweisen. So haben wir verschiedene Stellungnahmen der Staatsregierung. Eine möchte ich zitieren, veröffentlicht auch in der „Bild“-Zeitung. Möglicherweise lag diese auch einmal auf Ihrem Schreibtisch: „Die Attacke auf die Sixtinische Madonna ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Es ist daher ein wichtiges Zeichen, dass die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden hier auch den eingetretenen Schaden gegenüber den Beteiligten zivilrechtlich geltend machen.“ (Widerspruch des Abg. Carsten Hütter, AfD) – Anscheinend haben Sie es ja noch nicht einmal gelesen, Herr Hütter! Insofern ist diese Frage berechtigt. Aber es ging mir auch um den Vorwurf, den Herr Kirste erhoben hat; insofern ist diese Klarstellung mehr als berechtigt. Es ist außerdem anzumerken, dass gerade im zweiten Halbjahr 2022 die Angriffe auf Kunstwerke zugenommen haben. Das ist ein internationales Phänomen, egal ob wir nach Großbritannien oder nach Italien schauen, natürlich auch hier in Deutschland. Die Vatikanischen Museen waren betroffen, die Alte Pinakothek in München, verschiedene weitere Beispiele ließen sich aufzählen. Innerhalb der Museumswelt hat das dazu geführt, dass durch verschiedene Kooperationen und den Austausch von Informationen die jeweiligen Sicherheitskonzepte überprüft und angepasst wurden. Dass Sie dabei nicht jedes Detail veröffentlicht finden, ist doch vollkommen klar; denn wir wollen möglichen Nachahmungstätern keinen Vorschub leisten. Insofern ist es verständlich, dass man nicht jedes Detail erfährt. Sie können aber sicher sein, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden. Allerdings auch hier der Hinweis auf meinen schon genannten Punkt: Die Zugänglichkeit von Kunst und Kultur muss weiterhin gewährleistet sein, weil man sonst eine muntere Debatte führen könnte, worin denn dann der Wert der Kulturgüter besteht, wenn man sie gar nicht mehr genießen kann. Abschließend sei mir noch der Hinweis erlaubt, dass wir uns in entsprechenden Ermittlungen befinden. Am Ende werden Gerichte entscheiden, ob es sich um einen Straftatbestand handelt, ob hier eine Sachbeschädigung, möglicherweise ein Hausfriedensbruch, im Raum steht. Zivilrechtliche Ansprüche – darauf hatte ich schon hingewiesen – wurden ebenfalls geltend gemacht. Insofern kann ich hier die von Ihnen angesprochenen Pflichtverletzungen nicht nachvollziehen. Ich bin mir sicher, unsere Museen tun alles, um die Kulturschätze zu schützen und sie gleichzeitig für uns und alle unsere Besucherinnen und Besucher in Sachsen weiter zugänglich zu erhalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Barbara Klepsch) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt Marco Böhme.

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