Anna Gorskih
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! (Holger Hentschel, AfD: Schönen guten Tag!) Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauch ist von fundamentaler Bedeutung. Dementsprechend sinnvoll ist auch die vorliegende Initiative. Allerdings frage ich mich, wenn das Thema so wichtig ist, warum die CDU-Fraktion vorhin nicht gesprochen hat. Vielleicht können Sie mir diese Frage beantworten? (Zurufe von der CDU: Wir kommen noch!) Bitte? (Sören Voigt, CDU: Ladies first!) Sie reden nachher, verstehe ich das richtig? (Sören Voigt, CDU: Nach Ihnen!) Okay. – Die vorliegende Initiative ist auf jeden Fall sinnvoll. Wir werden ihr grundsätzlich zustimmen. Aber ich möchte gleich vorab sagen: Wir fordern genaues Hinschauen und klare Zielsetzung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierender Gewalt ist ein sehr wichtiges Thema, und wir müssen uns allen und der Gesellschaft immer wieder klarmachen: Sexualisierte Gewalt kann überall ausgeübt werden, in jedem gesellschaftlichen Kontext, in jedem sozialen Zusammenhang. Keine Form der Gewalt schadet Kindern so sehr, nachhaltig und dauerhaft wie sexualisierte Gewalt. Wir haben vorhin schon gehört, wie lange Missbrauchsfälle nachwirken können, auch bei erwachsenen Betroffenen. Es ist daher wichtig, den Betroffenen Gehör zu verschaffen, einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen, die in Sachsen gegen sexualisierte Gewalt getroffen und unternommen werden, optimal ineinandergreifen. Der Antrag der Koalitionsfraktionen verweist auf ein Positionspapier, in dem viele wichtige Handlungsempfehlungen von Bund und Ländern aufgelistet sind. Einiges wird in Sachsen bereits gemacht oder ist in Erarbeitung. Der Antrag intendiert zum Beispiel die Erstellung eines Masterplanes, was eine sehr wichtige Empfehlung aus dem Positionspapier ist. Es gibt in Sachsen seit 2021 die Kinder- und Jugendbeauftragte, die neben anderen Themen auch für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zuständig ist und als zentrale Ansprechpartnerin zu Fragen des sexuellen Missbrauchs fungiert. Eine weitere wichtige Empfehlung aus dem genannten Positionspapier ist die ressortübergreifende Arbeit. Kritisiert wird vollkommen zu Recht, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Bund und Ländern gern den jeweiligen Familienressorts überlassen wird, obwohl, wenn wir Kinderschutz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen, alle Ressorts interdisziplinär zusammenarbeiten müssten; denn es soll darum gehen, dass Prävention in Schulen oder Sportvereinen gestärkt wird, dass Lehrkräfte oder Pädagog(inn)en und Ehrenamtliche sensibilisiert werden, die Zeichen rechtzeitig zu erkennen, um von sexualisierter Gewalt betroffenen Kindern helfen zu können. Es soll darum gehen, sich die Möglichkeiten und Risiken der digitalen Räume im Kontext von Sexualität und Gewalt genau anzuschauen und sich diese bewusst zu machen; denn die digitalen Räume gehören nun einmal zur realen Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Also muss man sich auch die Risiken oder die Problematik der sexualisierten Gewalt im Netz genau anschauen. Man müsste eigentlich das gesamte Netz aus Prävention, Intervention und Hilfen für Kinder und Jugendliche, aber auch für die erwachsenen Betroffenen weiter ausbauen und dauerhaft stärken. Dieser interdisziplinäre Ansatz findet sich meiner Ansicht nach nur zum Teil in diesem Antrag wieder. Ich frage mich: Erschöpft sich der interdisziplinäre Ansatz bereits in den in Punkt 3.e des Antrags beschriebenen – Zitat –: „mindestens zweijährlich fachübergreifend“ stattfindenden Vernetzungs- und Austauschrunden, zu denen die Kinder- und Jugendbeauftragte einlädt? Falls ja, wäre das ganz schön mau und der Bedeutung und Wichtigkeit des Themas und des Kinder- und Jugendschutzes nicht angemessen. Warum kann man nicht auch in Sachsen statt mindestens zweijährlich tagender Vernetzungsrunden besser eine interministerielle Arbeitsgruppe machen und ihre Arbeit an dem Querschnittsthema Kinderschutz stärker verzahnen, wie das beispielsweise in Thüringen seit 2021 der Fall ist? Das wäre kein Widerspruch zu der Tätigkeit der Kinder- und Jugendbeauftragten, sondern alles würde besser ineinandergreifen, und es wäre ein stärkerer Beitrag zu dieser ressortübergreifenden Arbeit. Wir kennen es auch aus anderen Kontexten und Zusammenhängen, dass solche interministeriellen Arbeitsgruppen sehr produktiv sind und zu positiven Ergebnissen führen können. Zum Abschluss noch ein Plädoyer für eine bessere Finanzierung von sozialer Infrastruktur: Der Antrag will die Kommunen unter anderem mithilfe von Vernetzung unterstützen. Spricht man aber mit Menschen aus der Praxis, dann scheint das etwas an den Problemen vor Ort vorbeigedacht, weil in den Kommunen niemand das Land braucht, um sich zu vernetzen. Eher braucht man eine solide Ausstattung mit Personal, um die entsprechenden Ressourcen für Vernetzungen überhaupt zu haben. Das Gleiche gilt für das Thema Gewaltschutzkonzept. Der Antrag will den Umsetzungsstand von Gewaltschutzkonzepten in Einrichtungen untersuchen. Das ist richtig. Die Istzustandsanalyse ist wichtig und notwendig, auch um die Blindflecken herausarbeiten zu können. Doch auch jetzt ist schon bekannt, dass sich viele Kolleg(inn)en vor Ort wegen Personalmangels, hohen Krankenstandes und fehlender Zeitressourcen in einem Hamsterrad befinden, während eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten nun einmal zeitliche und personelle Ressourcen kostet. In Einrichtungen, die dauerhaft unterbesetzt sind oder in denen nur eine Fachkraft arbeitet, fehlen diese wichtigen Ressourcen, um Raum für Reflexionsprozesse und Weiterentwicklung zu schaffen. Somit ist die Stärkung des Kinderschutzes in Sachsen nicht nur von schönen und richtigen Konzepten der Landesebene abhängig, sondern auch von vernünftig ausgestatteten öffentlichen Trägern der Jugendhilfe sowie Beratungsstellen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in den Landkreisen. Dass es beim Thema soziale Infrastruktur und Kommunalfinanzen absolut keinen Grund gibt, sich als Koalitionsfraktionen oder Regierung zufrieden zurückzulehnen, hat unsere Fraktion in den Haushaltsverhandlungen sehr deutlich gemacht. Wir bleiben dabei: Nur, wenn die Verantwortungsträger in der Regierung die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen, kann Kinder- und Jugendschutz in Sachsen grundlegend verwirklicht werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
