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Franziska Schubert

GRÜNE 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! DIE LINKE fordert die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, in die aus allen Fraktionen Abgeordnete entsandt werden. Das Anliegen können wir verstehen. Wir verstehen aber den Vorschlag zur Umsetzung nicht. Ich wundere mich, dass ausgerechnet DIE LINKE eine Kooperation mit der AfD vorschlägt. Lieber Herr Gebhardt, es hätte bestimmt einen Unterhaltungswert, Barth und Gebhardt zusammen in einer Arbeitsgruppe zu erleben. Aber ich persönlich glaube nicht, dass in einer solchen Arbeitsgruppe irgendein sinnvolles Ergebnis zustande kommen würde. Daran habe ich wirklich große Zweifel. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber vielleicht geht es Ihnen eher darum, zu schauen, wo die Koalition steht. Ich kann Ihnen sagen, wo wir BÜNDNISGRÜNE stehen. Wir stehen nach wie vor für eine Anpassung der sächsischen Schuldenbremse. Wir vertreten dabei die Auffassung, dass wir erstens eine Integration von wirtschaftlicher Entwicklung, eine Konjunkturkomponente haben sollten und damit einhergehend eine anwendbare Regelung für den Fall, dass wir konjunkturbedingte Kredite aufnehmen müssen. Zweitens denken wir, dass die Rückbetrachtung der letzten vier Jahre als Berechnungsgrundlage der sogenannten Normallage nicht mehr zeitgemäß ist. Wir denken drittens, dass wir die Haushaltsausgleichsrücklage weiterentwickeln müssen, um mehr Willkürfreiheit und damit eine Entpolitisierung von tatsächlichen Finanzrahmenbedingungen in das System zu bringen. Im Grundgesetz, Artikel 109 steht: „Auf konjunkturelle Schwankungen ist symmetrisch und ausgleichend zu reagieren.“ Wir brauchen in Sachsen eine Regelung, die das kann und die in Krisenzeiten öffentliche Investitionen ermöglicht. Die sächsische Schuldenbremse macht im Moment das Gegenteil. Konjunkturelle Abschwünge werden zusätzlich verschärft und es ist de facto unmöglich, konjunkturbedingte Kredite aufzunehmen. Lassen Sie mich ein Wort zum Mysterium Haushaltsausgleichsrücklage sagen. Bei jeder Haushaltsaufstellung wird erklärt, Sachsen müsse in diese Rücklage greifen, sie regelrecht aufzehren, würde damit nahezu zwischen finanzieller Skylla und Charybdis segeln. Später zeigt sich – Oh Wunder –, dass die Rücklage trotz Entnahmeankündigung stetig wächst. Ich bin seit 2014 im Landtag und kann mich nicht daran erinnern, dass die vom Finanzministerium eingeplanten Entnahmen aus der Haushaltsausgleichsrücklage auch nur einmal wie geplant vollzogen werden mussten. Im Gegenteil. Schauen wir einmal auf die Zahlen: Waren 2016 noch 982 Millionen Euro in der Rücklage, konnte Ende 2022 ein Volumen von 2,6 Milliarden Euro ausgewiesen werden. 2020 war das einzige Jahr, in dem der Rücklage kein Geld zugeführt werden konnte. In all den anderen Jahren wurde mehr Geld hineingeschoben als herausgenommen. Woher kommt das? Warum geht das? Das ist auch ein Ergebnis der sächsischen Normallagenberechnung, denn unsere sächsische Haushaltsordnung bleibt auch eher vage, was die Höhe der Haushaltsausgleichrücklage angeht. Zur Normallage komme ich noch etwas detaillierter. Für die Berechnung werden die vier zurückliegenden Jahre und damit nur die Vergangenheit betrachtet. Das kontinuierliche Wachstum nominaler Steuereinnahmen wird damit ausdrücklich nicht berücksichtigt. Ist-Zahlen und Prognosen finden auch nicht ausreichend Beachtung, und im Ergebnis werden regelmäßig sogenannte Überschüsse erwirtschaftet. Die bleiben in Sachsen erst einmal liegen. Das Grundgesetz sieht aber regelmäßige Überschüsse nicht vor. Der sächsische Haushalt wird dadurch viel stärker belastet, als es politisch sein dürfte. Symmetrisch Ausgleichen geht mit einem makroökonomisch basierten Verfahren. Hessen arbeitet damit, der Bund arbeitet damit. Die Bundesregelung war Vorbild für den europäischen Fiskalpakt. Das ist ein bewährtes Verfahren. Die sächsische Normallagenberechnung wäre entsprechend anzupassen, und aus der Haushaltsausgleichsrücklage würde ein Konjunkturkonto. Wenn auf diesem Konto ein negativer Schwellenwert überschritten wird, ist die Überschreitung konjunkturgerecht durch eine geringere Obergrenze der Nettokreditaufnahme in den Folgejahren zurückzuführen. Das ist solide. Das ist verantwortungsvoll und es ist transparent. Deshalb wollen wir da auch hin. Im Übrigen macht das der Stabilitätsrat, dessen Aufgabe es ist, die Haushaltssituation der Länder zu beobachten und drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig zu erkennen. Er nutzt so ein makroökonomisches Verfahren, auch für und mit Sachsen. Vielleicht kann mir bei Gelegenheit mal jemand erklären, warum das Verfahren dafür geeignet ist und bei uns nicht. Eine Schuldenbremse hat vor allem die Aufgabe und die Idee, die Staatsverschuldung zu begrenzen, was mit Blick auf folgende Generationen unbedingt zu unterstützen ist. Dieser Pakt mit der Zukunft kann jedoch nicht erfüllt werden, wenn der Fokus zu sehr auf Sparen zum Selbstzweck liegt. Prof. Truger von den Wirtschaftsweisen hat im September 2022 ausgeführt, welche Folgen die sächsische Regelung bei zunehmender Inflation für unseren Haushalt hat. Das kann im Anhörungsprotokoll zum Haushaltsgesetz nachgelesen werden. Die fraktionsübergreifende Diskussion hielt sich dazu leider in Grenzen. Auch die Antragstellerin fiel nicht durch rege Beteiligung auf. Ihren Antrag lehnen wir ab, weil wir das vorgeschlagene Format nicht für zielführend erachten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Franziska Schubert für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Herr Dirk Panter.

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