André Barth
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Gebhardt! Täglich – oder vielmehr jährlich – grüßt das rote Murmeltier. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Quatsch, gar nicht!) Die Frage, der wievielte Versuch dieses Antrages es seit 2020 heute ist – die Frage, die Sie mir nicht beantworten konnten –, kann ich Ihnen beantworten: Es ist der vierte Versuch. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Am 8. April 2020 haben Sie im Rahmen eines Entschließungsantrags den Landtag dazu aufgefordert, dass die derzeitigen Bestimmungen über verbindliche und den Landesgesetzgeber unmittelbar bindende Tilgungsfristen und die Beschränkungen der Kreditermächtigung im Artikel 95 Abs. 4 und 6 gestrichen werden, und haben das als Lockerung der Schuldenbremse bezeichnet. (Der Redner zerreißt ein Papier am Rednerpult.) Dieser Antrag wurde abgelehnt, meine Damen und Herren. Wir können ihn beiseitelegen. (Dirk Panter, SPD: Ratsch!) Wir haben uns als AfD-Fraktion zu dieser Zeit in Anbetracht der vielen Bewilligungen im Corona-Bewältigungsfonds auch Gedanken über die Schuldenbremse gemacht. Wir haben gesehen, wie Hunderte Millionen Euro im Rahmen der Bewilligung des Haushalts- und Finanzausschusses in kurzer Zeit verausgabt worden sind. Über 700 Millionen Euro waren durch den Nachtragshaushalt dem Fondsvolumen zugeführt worden, und wir waren trotzdem ziemlich schnell dabei, neue Kreditermächtigungen im Haushaltsausschuss zu bewilligen und zu genehmigen. Und Herr Gebhardt: Meine Fraktion hat sich zu einer eigenen Klausur in Bautzen zusammengefunden, wir haben einen Tag heftigst in der Fraktion darüber gestritten, wie wir mit der Schuldenkrise und Corona im Hinblick auf unsere Verfassung umgehen. Wir haben nach harten verbalen Kämpfen in einer Kampfabstimmung gesagt: Wenn wir 6 Milliarden Euro bis 2022 wirklich verausgaben und mit zurückgehenden Steuereinnahmen rechnen müssen, dann ist es schwierig, die Tilgung in sechs Jahren zu leisten. Wir haben öffentlich bekundet, dass wir uns eine Verlängerung der Tilgungsfrist von zwölf Jahren vorstellen können. Das war im Jahr 2020. Seitdem – lieber Herr Gebhardt – haben sich aber die Uhren im Freistaat Sachsen weitergedreht. Es ist viel Wasser die Elbe hinabgeflossen und wir müssen neue Feststellungen treffen. Feststellung Nummer eins: Wir haben die avisierten Kreditmittel im Corona-Bewältigungsfonds nicht vollumfänglich in Anspruch genommen. Feststellung Nummer zwei: Dank einer desaströsen Europolitik sehen wir seit dem Jahr 2021 eine anziehende Inflation und seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine eine Beschleunigung dieser Inflationstendenz. Die Folge davon war, dass unser Herr Finanzminister unlängst in einer Pressemitteilung feststellen konnte, dass wir im Jahr 2022 einen Überschuss von 2,6 Milliarden Euro erzielt haben. Diese 2,6 Milliarden Euro sind teilweise für Projekte der Regierungskoalition – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Steuereinnahmen! Nicht der Überschuss!) – Ja, das sind Steuermehreinnahmen, Steuereinnahmen. Entschuldigung, Herr Gebhardt, ich gebe Ihnen recht. Ja, manchmal haben Sie recht. Sie hören gut zu, Herr Gebhardt. Das ist die Sollbruchstelle. Ihre Aufmerksamkeit stimmt. Trotz dieser neuen Tendenzen haben Sie im Jahr 2020 ein zweites Mal – am 3. November – versucht, die Schuldenbremse aufzuweichen. Sie haben im Jahr 2021 – als wir schon gesehen haben, dass wir im Corona-Bewältigungsfonds die 6 Milliarden Euro vermutlich nicht brauchen werden – eine neue Debatte zur Schuldenbremse geführt und dabei vorgeschlagen, ein wissenschaftliches Gutachten zur Folge der aktuellen Verfassungsregelung schnellstmöglich vorzulegen. Herr Gebhardt, diese Anträge sind alle abgelehnt worden. Heute, im Jahr 2023 kommen Sie mit einem Antrag um die Ecke: „Überprüfung der Schuldenbremse längst überfällig: Landtagsbeschluss zur Drucksache Nr. 7/2139 endlich umsetzen – Arbeitsgruppe einsetzen!“ Herr Gebhardt, in einem Punkt gebe ich Ihnen recht: Die Herrschaften haben ein Versprechen abgelegt und das Versprechen haben sie bis heute nicht erfüllt, weil es hinsichtlich der Schuldenbremse unter den drei Koalitionspartnern unterschiedliche Meinungen gibt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist der einzige Punkt Ihres Antrags, Herr Gebhardt, zu dem ich sage, ich kann es verstehen, mit dem Finger auf die Herrschaften zu zeigen. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Macht man nicht!) Ich habe aber Verständnis – – (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Macht man nicht, mit nacktem Finger auf angezogene Menschen zu zeigen!) – Ich weiß, Frau Schubert. Das mache ich auch nicht. Ich habe ja auf den Fußboden gezeigt, nicht auf Sie, Frau Schubert. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Ich sage es Ihnen aber trotzdem! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Herr Gebhardt, das ist der einzige Punkt, zu dem ich sage – – (Unruhe) – Lachen Sie über mich? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein.
