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Alexander Wiesner

AfD 02.02.2023 Sitzungen 7/66

Sehr geehrter Präsident! Frau Ministerin, in den Förderrichtlinien „Orte des Gemeinwesens“ oder „Bürgerbeteiligung“ ist ausgeführt, dass die Träger geförderter Maßnahmen „an den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu gewährleisten haben“ und „auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen müssen“. Es ist naheliegend, dass sich die betreffenden Vereine explizit zur Demokratie bekennen, bevor sie Fördermittel bekommen. Wie stehen Sie als Justizministerin zur Einführung einer Demokratieklausel?

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