Doreen Schwietzer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Gut und gerne 50 000 Euro kostet den sächsischen Steuerzahler die Jugendhilfe für einen unbegleiteten minderjährigen Ausländer pro Jahr. Doch etwa die Hälfte der angeblich Minderjährigen ist tatsächlich volljährig oder hat zum Alter falsche Angaben gemacht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Woher wissen Sie das?) Minderjährige genießen einen besonderen Schutz. Da gibt es nicht wenige, die hier nur vorgeben, minderjährig zu sein. (Zuruf von den LINKEN) In Hamburg gab es in 58 % der Fälle erhebliche Zweifel an den getätigten Altersangaben. Im Saarland konnte die dortige sogenannte Vorclearingstelle 52 % Falschangaben identifizieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Von wie vielen?) Eine Studie des Universitätsklinikums Münster verglich 2020 die Alterseinschätzung durch qualifizierte Inaugenscheinnahme mit einer forensischen Altersdiagnostik bei 32 Fällen. Durch die Kontrolle konnte ein Fall identifiziert werden. (Unruhe) Alle restlichen 31 Fälle galten als minderjährig. Diese 31 verbliebenen Fälle wurden medizinisch untersucht. Hierdurch konnten weitere 14 Fälle festgestellt werden, bei denen die Altersangaben falsch waren. Das waren in diesem Fall 47 %, die falsche Angaben gemacht haben. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion musste Frau Köpping zugeben, dass in Sachsen fast ein Drittel der angeblich minderjährigen Flüchtlinge an einem 1. Januar Geburtstag hatten – Zufälle gibt es. Aufgrund dieser Zweifel halten wir an unserer Forderung, eine medizinische Altersfeststellung vorzunehmen, fest. (Zuruf von der AfD: Na sicher!) Wir haben diesbezüglich bereits im letzten Plenum über einen Antrag abstimmen lassen. Wir können durch die medizinische Altersfeststellung eine ganze Reihe an bereits Volljährigen auch in Sachsen herausfiltern. Wir können es nicht weiter hinnehmen, dass sich volljährige Flüchtlinge durch nicht überprüfte Altersangaben nicht nur Jugendhilfeleistungen erschleichen, sondern auch einer drohenden Abschiebung entgehen können. Werden diese dann auch noch straffällig, kommt das Jugendstrafrecht in Betracht, bei dem wesentlich geringere Strafen drohen, sofern sich die Richter auf die vorhandene Altersangabe stützen. Sie sehen also, wir können mit unserem Antrag eine ganze Reihe von Problemen lösen und viel Geld sparen. Wir bitten um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Zu dem Antrag, Herr Pallas.
