Martin Modschiedler
Das gilt auch für beide Anträge. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier noch den § 18 SGB IV, der innerhalb einer Flexibilisierung jährlich die Überprüfung vorsieht. Sie machen hier eine Pauschale geltend. Pauschal 10 %, ab in den Haushalt, und das für die nächsten zwei Jahre. Das widerspricht komplett dem § 18 SGB IV, der jedes Jahr aufs Neue evaluiert wird. Das ist Ihnen zu wenig; ja, uns reicht es aber aus, und deshalb lehnen wir die Anträge ab.
