Dr. Joachim Keiler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! 34 % – so hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Straftäter nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis erneut straffällig wird. 34 % Rückfallquote also – trotz Sozialarbeitern und Vollzugslockerungen, trotz der Möglichkeit, in der JVA zu arbeiten und in den offenen Vollzug zu gehen. Aktuell kostet ein Hafttag den sächsischen Steuerzahler pro Gefangenem 152 Euro, wenn der Gefangene seine Strafe in einer JVA verbüßt. Sehr viel teurer ist der Strafvollzug in freien Formen. Aktuell gibt es in Sachsen das Projekt „Seehaus e. V.“ bei Leipzig und „Pier 36“ des Vereins für soziale Rechtspflege in Dresden. Während zum Beispiel in einer sächsischen JVA im Schnitt ein Sozialarbeiter auf 35 Strafgefangene kommt, sind es beim Projekt „Pier 36“ zwei Sozialarbeiter für maximal fünf Insassen. Das ist alles Geld, sehr viel Geld für ein Experiment. Wurde 2020 noch eine Million Euro für diese Vollzugsform verplant, sind wir mittlerweile bei jährlich rund 2,1 Millionen Euro. Der Seehaus e. V. hält 14 Plätze vor, von denen Ende 2018 neun, 2019 elf und 2020 acht Plätze nicht belegt waren. Beim Verein für soziale Rechtspflege sind es aktuell fünf Gefangene, die ihr letztes Haftjahr dort verbringen. Die Kostenspirale dreht sich also weiter. Eine Evaluierung dieses Experiments kostet zusätzlich 309 000 Euro. Ob Straftäter langfristig vor einem Rückfall in die Kriminalität bewahrt werden, soll die Studie zeigen. Das ist also eine antizipierte Finanzierung, die ich im Nachgang mit einer Studie finanziere. Das erschließt sich mir überhaupt nicht. Wir haben berechtigte Zweifel und regen deshalb an, diesen Titel zu streichen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)
