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Oliver Fritzsche

CDU 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte die Ablehnung wie folgt begründen: Die Kunstfreiheit gilt für privat finanzierte Projekte ebenso wie für öffentlich finanzierte Projekte. Eine Einschränkung, wie sie Herr Zickler vornimmt – für privat finanzierte Projekte kann er sich Kunstfreiheit vorstellen, hingegen für öffentlich finanzierte Projekte nicht –, ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Dem ist zu widersprechen, was ich hiermit tun möchte. Außerdem ist es gerade in diesen Zeiten die Aufgabe von Kunst und Kultur, sich kritisch mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Das tut dieser Verein. Daher werden wir Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNE und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Fritzsche an Mikrofon 4. Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion mit der Drucksachennummer 7/11663 zum Titel 686 56 ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Stimmen dafür und einer Mehrheit an Stimmen dagegen ist diesem Änderungsantrag dennoch nicht entsprochen. Wir kommen zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/11664, Nr. 1 zum Titel 633 63 und Nr. 2 zum Titel 883 63. Wer möchte ihn einbringen? – Bitte schön, Herr Kirste.

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