André Barth
Sonst würde uns als AfD Zeit verloren gehen. – Recht herzlichen Dank. (Christian Hartmann, CDU: Das wäre schlecht!) – Herr Hartmann, den Gefallen tue ich Ihnen nicht. Es sind die Haushaltstitel 420 01 und 685 20, über die wir in diesem Einzelplan sprechen, und obwohl es Ihnen vielleicht bereits zu den Ohren herausquillt: Es ist nicht so, dass wir einfach einen Strich machen und sagen: „weg mit den zusätzlichen Stellen“, sondern wir schauen uns das ganz genau an. Deshalb will es ich Ihnen erklären: Es gibt eine Stellenmehrung von neun Beamtenstellen in den Jahren 2023 und 2024 im Staatsministerium. Das Staatsministerium begründet die Stellenmehrung mit Aufgabenzuwächsen insbesondere in den Bereichen Hochschulforschung und Kommunikation. Während wir sagen, in Hochschule und Forschung sei dieser Personalbedarf wahrscheinlich durchaus gerechtfertigt, sind die anderen Stellenaufwüchse für uns nicht nachvollziehbar. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der vorsieht, eine Stelle in der Besoldungsgruppe B 3, eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 16 und eine Stelle in der Besoldungsgruppe A 15 zu streichen, meine Damen und Herren. Sie sehen, lieber Herr Hartmann: Wir hauen nicht mit einem Hammer drauf – „jede neue Stelle weg“ –, sondern schauen uns jede neue Stelle genau an, und dort, wofür Sie uns eine fachlich nachvollziehbare Begründung geliefert haben, können wir auch einer Stellenmehrung durchaus zustimmen, wenn wir diese Aufgabe als wichtig ansehen. In diesem Fall können wir von den neun Stellen drei nicht diesem Kriterium unterziehen; deshalb unser Änderungsantrag, meine Damen und Herren. Wir könnten damit 299 000 Euro im Jahr 2023 und 308 000 Euro im Jahr 2024 einsparen. Wir haben das mit den Pauschansätzen für 2023 und 2024 berechnet. Alles ist gut und vernünftig durchgerechnet. Sie können unserem Antrag bedenkenlos zustimmen. Das Ministerium erhält damit lediglich einen angemessenen Personalzuwachs. Recht herzlichen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank für die Einbringung des Änderungsantrags. Gibt es zu diesem Änderungsantrag Gesprächsbedarf? – Ich sehe diesen an Mikrofon 4. Herr Fritzsche, bitte.
