Holger Hentschel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Beschlussempfehlung sind jährlich 1,6 Millionen Euro Steuergelder für Projekte und Veranstaltungen im Freistaat Sachsen mit überregionaler Bedeutung vorgesehen. Wenn Sie sich jetzt fragen, was das denn sein soll, dann ist das eine sehr intelligente Frage. Zu welchem Zweck und zu welchem Thema oder Ziel soll das Projekt oder die Veranstaltung denn durchgeführt werden? Nach den Erläuterungen der Titelgruppe sollen Projekte und Veranstaltungen im Freistaat Sachsen stattfinden. Die Entscheidung zu der Förderung soll das Kabinett einvernehmlich treffen. Eine inhaltliche Zweckbestimmung kann ich immer noch nicht erkennen. Vielmehr soll das Kabinett im Einzelfall entscheiden, ob ein Projekt oder eine Veranstaltung Geld bekommt oder eben nicht. Die Festlegung der Zwecke, für die das Geld ausgegeben wird, muss jedoch der Haushaltsgeber präzise festlegen. Eine Delegation der Entscheidung des Landtages an das Kabinett ist weder haushaltsrechtlich zulässig, noch ist es einer Volksvertretung würdig. Aus diesen Gründen lehnen wir die Steuergelder für solche pauschalen Ausgabenbewilligungen ab und beantragen die Streichung der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Modschiedler spricht zum Antrag.
