André Barth
Danke, Frau Präsidentin! Ja, es geht hier um entwicklungspolitische Maßnahmen. Ich schaue noch einmal nach: 1,8 Millionen Euro wollen wir in den nächsten zwei Jahren für entwicklungspolitische Maßnahmen in diesem Doppelhaushalt ausgeben. Ich stehe das fünfte Mal hier in Doppelhaushaltsverhandlungen und sage immer wieder: Artikel 32 Abs. 4 Grundgesetz. Entwicklungspolitik ist ausschließliche Aufgabe des Bundes. Wenn wir uns als Freistaat Sachsen an solch einer Aufgabe beteiligen, dann ist das eine freiwillige Aufgabe. Ich verweise noch einmal darauf, was uns in der Haushaltsanhörung von Sachverständigen gesagt worden ist: Wir sollen uns auf das Wesentliche und Notwendige in dieser Krise beschränken. Wenn wir keine Kompetenz und keine Aufgabe in diesem Bereich haben, sollten wir das ausschließlich dem Bund überlassen. Deshalb treten wir dafür ein, diesen Haushaltstitel auf null zu stellen, um 1,8 Millionen Euro in dem Zeitraum des Doppelhaushaltes einsparen zu können. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wer möchte zum Antrag sprechen? – Frau Abg. Kliese, bitte.
