Holger Hentschel
Der vorliegende Gesetzentwurf über den Finanzausgleich beantwortet die Frage, welchen Teil des Kuchens der Einnahmen des Freistaates Sachsen die sächsischen Kommunen in den nächsten zwei Jahren bekommen. Mitte der 1990er-Jahre hat sich Sachsen der durchschnittlichen Verteilung in den anderen Bundesländern angepasst. Man ist bei einem Vergleich damals zu dem Ergebnis gekommen, dass die anderen Bundesländer durchschnittlich 35,7 % der Steuereinnahmen an ihre Kommunen weitergeleitet haben und 64,3 % bei dem jeweiligen Land verblieben sind. Seitdem haben sich Freistaat und Kommunen darauf verständigt, dass sich die Einnahmen beim Land und bei den Kommunen prozentual in gleichem Verhältnis verändern sollen. Dies nennt man Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Die Verteilung des kommunalen Anteils an den Steuereinnahmen des Landes zwischen den Kommunen erfolgt in einem zweiten Schritt hauptsächlich nach der Einwohnerzahl. Dabei wird unterstellt, dass eine Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 10 000 Einwohner erheblich mehr Finanzbedarf hat, als eine Gemeinde mit 1 000 Einwohnern. In einer größeren Stadt sind sicherlich mehr Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Schulen, Straßen, Sportplätze oder Schwimmbäder zu unterhalten als in einer dörflich geprägten Gemeinde. Mehr Einwohner verursachen mehr Kosten. Dies ist unbestritten. Mit dieser regelgebundenen Verteilung haben sich die Kommunen einverstanden erklärt und sie wird von diesen auch nicht infrage gestellt. Trotzdem beklagen sich einzelne Städte und auch die Landkreise darüber, dass die Finanzmittel nicht ausreichen, um deren Bedarf zu decken. Die Wanderungsbewegungen in Sachsen haben in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass besondere Belastungen vor allem bei einigen ländlichen Gemeinden aufgetreten sind. Ein Extrembeispiel hat uns der Bürgermeister von Boxberg/Oberlausitz vor einigen Jahren in der Anhörung zum FAG eindrucksvoll vor Augen geführt. Als flächengrößte kreisangehörige Gemeinde in Sachsen mit 18 Ortsteilen fällt es ihr schwer, die neun Ortsfeuerwehren zu unterhalten, die 104 Kilometer Gemeindestraßen instand zu halten, die 120 gemeindeeigenen Gebäude und Liegenschaften zu bewirtschaften sowie die 22 Brücken zu unterhalten. In derselben Anhörung hat der Oberbürgermeister der Stadt Weißwasser beklagt, dass die demografische Entwicklung bei der Mittelverteilung nach dem kommunalen Finanzausgleich keine Rolle spielt. Zusätzlich hat er die Auswirkungen auf die ländlichen Kommunen deutlich gemacht: Sie können ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen und keine Eigenmittel mehr für Förderprogramme bereitstellen. Ursache dafür ist: Die Verteilung des Steueraufkommens zwischen den Kommunen erfolgt hauptsächlich nach den Einwohnerzahlen. Wachsende Städte, zum Beispiel Dresden und Leipzig, erhalten damit einen immer größeren Anteil, während der Anteil der ländlichen Kommunen zurückgeht. Nach Prognosen des Statistischen Landesamtes wird sich dieser Trend fortsetzen: Im Jahr 2035 wird die Bevölkerung im kreisangehörigen Raum circa 10 % niedriger liegen als im Jahr 2018. Mit der Einwohnerzahl gehen auch die Finanzzuweisungen des Landes zurück. Ein Teufelskreis entwickelt sich: Niedrige Zuweisungen haben weniger Investitionen und weniger Jugendclubs, weniger Sportplätze und marode Brücken und Straßen zur Folge. Die Betriebe und Einwohner wandern ab, was zu noch geringeren Finanzzuweisungen führt. Die ländlichen Städte und Gemeinden mit schrumpfenden Einwohnern und großer Fläche verlieren so den Anschluss an die städtischen Zentren. Ihre Bürger haben nicht nur das Gefühl, abgehängt zu werden, sondern sie werden tatsächlich abgehängt. Mit dem letzten Finanzausgleichsgesetz wurde eine Umverteilung von Finanzmittel von den kreisangehörigen Städten zu den kleineren kreisangehörigen Gemeinden vorgenommen. Damit bekommen die kleineren Gemeinden im ländlichen Raum aufgrund dieser Änderungen einen etwas größeren Anteil vom Kuchen. Dort werden die Probleme einer zu geringen Finanzausstattung gemildert. Sie sind die Gewinner. Die Umverteilung geht aber zulasten der großen, kreisangehörigen Städte. Städte wie Weißwasser, Görlitz, Zwickau und Plauen sind die Verlierer. Wir hatten schon damals Zweifel, dass diesen Städten nach der Umverteilung noch ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um ihre Aufgaben zur erfüllen. Diese Zweifel wurden durch den Finanzbürgermeister der Stadt Zwickau in der Anhörung bestätigt. Er hat uns in der Anhörung im September dargestellt, dass die zentralörtlichen Funktionen der großen Städte für das Umland nicht mehr ausreichend finanziert werden können. Die Stadt Zwickau finanziert den ÖPNV, ein Theater, Sportstätten und die Stadthalle als Veranstaltungsort für Konzerte und Messen. Alles Einrichtungen, die auch von den Bewohnern des Umlandes genutzt werden. Zusätzlich muss sie mit einer Einwohnerzahl von 87 000 eine Infrastruktur unterhalten, die für eine Einwohnerzahl von 120 000 erbaut wurde. Bis zum Jahr 2035 wird die Einwohnerzahl um weitere 10 000 Menschen zurückgehen. Dieser anhaltende Schrumpfungsprozess betrifft vor allem die sogenannte Erwerbsbevölkerung zwischen 20 und 65 Jahren. Wie sollen schrumpfende und alternde Kommunen darauf reagieren? Wenn sie ihre kommunalen Einrichtungen reduzieren, werden sie für die verbleibenden Einwohner weniger attraktiv und es wird zu weiteren Abwanderungen kommen. Zusätzlich erwarten die Landkreise in den nächsten beiden Jahren jährliche Defizite von 20 bis 40 Millionen Euro in ihren Haushalten. Grund dafür sind die kostenintensiven Verbesserungen im Sozialbereich durch die Bundesgesetzgebung. Dies wirkt sich auf die Ausgaben der Kostenträger, nämlich die Kommunen, gravierend aus. Ich will dazu einige Beispiele aus der Anhörung wiedergeben: Die Pflegereform des Bundes wird zu einem erheblichen Anstieg der Pflegebedürftigen führen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Auch die Erweiterung der Wohngeldberechtigten durch das zweite Entlastungspaket des Bundes führt zu einem Anstieg der Wohngeldhaushalte von derzeit 44 000 auf 131 000. Trotzdem reduziert der Freistaat Sachsen die Zuschüsse an die Landkreise und Städte, die eine Wohngeldstelle haben. Ihnen drohen damit Einnahmeverluste von jährlich 150 Millionen Euro. Durch den Wegfall der Begrenzung der Bezugsdauer und der Aufhebung der Altersgrenze im Unterhaltsvorschussgesetz hat sich die Anzahl der Bezugsberechtigten fast verdoppelt. Die zusätzlichen Kosten für die Landkreise belaufen sich auf 85 Millionen Euro. Die Bundesländer haben diesen Leistungserhöhungen zugestimmt, ohne dass den durchführenden Kommunen ausreichend finanzielle Kompensation zugesagt wurde. In der Anhörung haben die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände deutlich gemacht, dass die finanzielle Schmerzgrenze schon lange überschritten ist. Die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums hat die Staatsregierung schon zu lange vernachlässigt. Mit diesem Finanzausgleichsgesetz schiebt sie die Probleme weiterhin vor sich her, bis es zu spät ist. Wenn Sie die strukturellen Probleme nicht grundsätzlich angehen, wird die Unzufriedenheit der ländlichen Bevölkerung weiter zunehmen. Bloß, dann brauchen Sie von der CDU, sich auch nicht zu wundern, wenn Ihre Zustimmungswerte weiterhin abnehmen – langsam, aber stetig. Solange diese strukturellen Probleme nicht behoben sind, können wir dem Entwurf auch nicht zustimmen und werden uns daher enthalten.
