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Franziska Schubert

GRÜNE 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Sehr geehrter Herr Präsident! DIE LINKE fordert mit ihrem Änderungsantrag neue Regelungen zur Abgabepflicht, zu Befreiungstatbeständen sowie zur Bemessungsgrundlage. Dazu würde ich mich gern verhalten. Die im Änderungsantrag vorgeschlagene Aufschlüsselung der Abgabesätze nach Verwendungszweck ist deutlich abzulehnen, da ein wesentliches Ziel der Reform bei der Wasserentnahmeabgabe die Standardisierung war und ist. Mit der Abgabe belegen wir eben nicht die Nutzung von Wasser, sondern explizit die Entnahme, weshalb die Unterscheidung nach Art der Entnahme in Grund- versus Oberflächenwasser sachgerecht ist. Das heißt, die stärkere Belastung der Grundwasserentnahme unterstreicht noch einmal den besonderen Schutz des Grundwassers. Im Übrigen habe ich bereits in meiner vorherigen Rede ausgeführt, wie wir den Kompromiss für die Braunkohletagebaubetreiber ab dem Jahr 2026 gefunden haben. Wer Angst davor hat, dass nicht klar wird, wie die Einnahmen verwendet werden, dem sei noch einmal ins Gedächtnis gerufen, dass die Einnahmen zweckgebunden für das Wassermanagement im Freistaat Sachsen ausgegeben werden. Die Gesamtsumme der notwendigen Investitionen wird so hoch sein, dass sämtliche Einnahmen für diesen Bereich aufgebraucht werden und den Bedarf bei Weitem noch nicht decken. Wir lehnen den Änderungsantrag ab, da wir unseren Änderungsantrag für fach- und sachgerecht halten, und bitten um Ablehnung dieses Antrags. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/11632, ab. Wer stimmt dem zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dafür und einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Uns liegt zum Artikel 12 ein weiterer Änderungsantrag vor; Drucksache 7/11848, Nr. VI des Änderungsantrags der Fraktion der AfD, bereits formal eingebracht. Gibt es hierzu Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion ab. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dieser Antrag ist somit mit Mehrheit abgelehnt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 12. Wer stimmt diesem Artikel 12 zu? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit von Stimmen dafür ist diesem Artikel 12 zugestimmt worden. Wir kommen zum Artikel 13, Änderung der Sächsischen Wasserzuständigkeitsverordnung. Hierzu liegt uns kein Änderungsantrag vor. Wir kommen deshalb gleich zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Artikel 13 zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Damit ist diesem Artikel 13 zugestimmt worden. (Präsidentenwechsel) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu dem neu gefassten Artikel 14, Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögensfonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet. Es liegt kein Änderungsantrag vor, deshalb können wir gleich darüber abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Wir kommen zum eingefügten Artikel 15, Änderung des Fraktionsrechtsstellungsgesetzes. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Zum nächsten eingefügten Artikel 16, Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor in der Drucksache 7/11633. (Marco Böhme, DIE LINKE: Formal!) Dieser gilt als formal eingebracht. Ich lasse jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, trotzdem einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den gesamten Artikel 16. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Fürstimmen ist dem eingefügten Artikel 16 entsprochen. Wir kommen zum eingefügten Artikel 17, Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Sehe ich nicht. Wer enthält sich? Bei Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dafür, keine Stimmen dagegen ist dem Artikel 17 so entsprochen. Wir kommen zum eingefügten Artikel 18, Änderung des Sächsischen Generationsfondsgesetzes. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Stimmenthaltungen und der Mehrheit Stimmen dafür ist dem Artikel 18 entsprochen. Wir kommen zum eingefügten Artikel 19, Änderung des Sächsischen Sorbengesetzes. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Der Artikel 19 ist mit Mehrheit beschlossen. Wir kommen zum eingefügten Artikel 20, Änderung des Landesblindengeldgesetzes. Es liegt ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Wenn ich das richtig sehe, ist der schon eingebracht? (Zuruf von der AfD: Ja, formal!) – Sehr gut. Wir stimmen trotzdem über den Änderungsantrag in der Drucksache 7/11848, Nr. VII ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen. Wir können jetzt über den kompletten Artikel 20 abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? Bei vielen Stimmenthaltungen, keinen Stimmen dagegen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem Artikel 20 entsprochen. Zu Artikel 21 liegt uns ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor in der Drucksache 7/11848. Gilt Nr. VIII auch als eingebracht? (Zuruf von der AfD: Ja!) Ich lasse jetzt darüber abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen. Wir kommen zur grundsätzlichen Abstimmung über den Artikel 21, Gesetz über das kommunale Energie- und Klimabudget. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Fürstimmen ist Artikel 21 entsprochen. Zum Artikel 22, Änderung des Sächsischen Klimafondsgesetzes, liegt wiederum ein Änderungsantrag der AfD mit der Nr. IX vor. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Bei Stimmen dafür, trotzdem einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Änderungsantrag der AfD in der Drucksache 7/11848 und darin der Nr. IX nicht entsprochen. Wir stimmen jetzt über den ganzen Artikel 22 ab. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dafür ist dem Artikel 22 entsprochen. Artikel 23, Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen, einer Mehrheit Stimmen dafür und keinen Gegenstimmen ist dem so entsprochen. Artikel 24, Änderung der Sächsischen Bauordnung. Wer stimmt dafür? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? Bei einigen Stimmenthaltungen, einer Menge Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem entsprochen worden. Wir kommen zum Artikel 25, Änderung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dagegen, aber einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem so entsprochen. Artikel 26, Änderung des Universitätsklinikagesetzes. Wer stimmt dafür? – Danke schön. Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? Bei vielen Stimmenthaltungen, keinen Stimmen dagegen, einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 26 beschlossen. Artikel 27, Änderung des Sächsischen Kulturraumgesetzes. Wer gibt dem die Zustimmung? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen, keinen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 27 so entsprochen. Wir kommen zu Artikel 28, Bekanntmachungserlaubnis. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen, einer Menge an Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 28 entsprochen. Artikel 29, Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer stimmt dafür? – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist Artikel 29 entsprochen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Inhaltsübersicht. Ich verlese jetzt die ganzen Nummern. Das reicht ja. Wir müssen nicht über die Änderungsanträge in der Inhaltsübersicht noch einmal sprechen. Das erscheint mir im Moment gerade nicht logisch. – Logisch erscheint uns, dass es erledigt ist. Aber wir brauchen den formalen Akt, dass die Fraktion DIE LINKE bitte zurückzieht. (Marco Böhme, DIE LINKE: Dann erkläre ich das!) Danke schön. Wunderbar. – Damit können wir jetzt einfach über die Inhaltsübersicht ohne die aufgeführten Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmenthaltungen, trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist der Inhaltsübersicht so entsprochen. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 – HBG 2023/2024) mit der Drucksachennummer 7/11500, ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen, einer Menge an Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür gilt unser Haushaltsbegleitgesetz ab sofort als beschlossen. Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. § 49 Abs. 2 – wir wissen Bescheid, wenn wir die Dringlichkeit beschließen. Ich versuche, abzukürzen. Ich sehe gegen die Dringlichkeit keinen Widerspruch; deshalb würde ich sagen, wir haben es geschafft. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall bei der CDU, der AfD, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erklärungen

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