Dirk Panter
Vielen Dank. Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Haushaltsmarathon biegen wir jetzt ins Stadion ein und versuchen – das ist ein schönes Bild, ja? –, der Regierung die Durchführung des eben beschlossenen Haushaltsgesetzes zu ermöglichen, indem wir nun das Haushaltsbegleitgesetz mit den begleitenden Regelungen klären. Dazu möchte ich drei, vier Punkte herausgreifen. Zum einen das Thema Generationenfondsgesetz, bei dem wir jetzt – zumindest in kleinen Schritten – vorankommen, nachdem wir nun den Aktienanteil erhöht bzw. dies überhaupt erst ermöglicht haben und der Landtag eine umfassende Berichtspflicht gegenüber der Öffentlichkeit hat. Darüber hinaus ändern wir das Sächsische Privatrundfunkgesetz, um die Medienvielfalt in Sachsen zu stärken. Wir können also dort auch in Zukunft die Mittel, die wir im Haushalt einstellen, über die Landesmedienanstalt ausreichen. Darüber hinaus ist für uns das Beamtengesetz ein wichtiger Aspekt im Haushaltsbegleitgesetz, laut dem wir die Verbeamtung bis Ende 2030 verlängern, um sicherzustellen, dass wir auch in Zukunft ein attraktives Jobangebot für Lehrerinnen und Lehrer unterbreiten können. Zu guter Letzt: Ein Punkt, der der SPD besonders wichtig war, ist das Landesblindengeldgesetz, mit dem wir jetzt der Gruppe der Taubblinden ermöglichen, monatliche Leistungen zu erhalten. Damit schließen wir eine Lücke, die wir beim letzten Mal nicht schließen konnten. Das können wir jetzt angehen. Darüber sind wir sehr froh und bedanken uns für die Zustimmung. Danke. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Panter sprach für die SPD-Fraktion. Jetzt könnten wir in eine zweite Rednerrunde eintauchen, wenn Bedarf besteht. Ich frage die Fraktionen: Gibt es hierzu noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich die Staatsregierung, ob diesbezüglich Redebedarf besteht. – Das sehe ich auch nicht. Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung. Aufgerufen ist „Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024“, Drucksache 7/10574, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/11500, ab. Wir gehen jetzt in die Abstimmung und stimmen zuerst über die Überschrift ab. Dazu gibt es keine Änderungsanträge. Wer der Überschrift zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. (Zurufe: Doch, hier!) Bei einigen Stimmenthaltungen ist aber der Überschrift zugestimmt worden. – Moment! (Der Präsident berät sich mit dem Juristischen Dienst.) Gut, wir fahren fort. Wir kommen zu Artikel 1, Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes. Hierzu liegt uns ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachennummer 7/11623 vor. Ich bitte diesbezüglich um Einbringung. Kollege Brünler, bitte schön.
