landtag.sachsen.de ↗

Franziska Schubert

GRÜNE 20.12.2022 Sitzungen 7/64

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass das Haushaltsbegleitgesetz das rechtliche Fundament für die schon besprochenen Pläne bietet. Ich möchte einige Punkte herausgreifen und werde den Rest meiner Rede zu Protokoll geben. Ich kann nicht so stehen lassen, was Herr Barth von sich gegeben hat, und möchte das an dieser Stelle noch einmal aufgreifen: Erstens. Ja, wir stehen zu lokaler Demokratie und Selbstverwaltung, und dabei gibt es für uns auch nichts zu diskutieren. Wenn es gewählte Vertreterinnen und Vertreter beschließen, dann ist das zu akzeptieren und dann wird das vor Ort miteinander zu besprechen sein. (Beifall der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Zweitens. Soviel ich weiß, ist das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung kein grünes Ministerium, sondern es ist ein Ministerium, welches sich in CDU-Hand befindet. Ich muss sagen, die Zusammenarbeit mit Staatsminister Schmidt war eine sehr konstruktive. Dabei geht es nicht darum, vor einem kleinen Koalitionspartner einzuknicken, sondern es geht darum, zu erkennen, was die Notwendigkeiten sind, weil wir uns auf einem der letzten Plätze befinden, was den Ausbau angeht. Drittens. Sie behaupten, die Windräder stehen dann im ländlichen Raum – dort ist ja auch mehr Platz als in der Stadt. (Lachen bei der AfD) Ich muss dazu noch einmal sagen, dass wir selbstverständlich auch die Tagebauflächen nutzen werden, und dort gibt es weiß Gott genug Möglichkeiten, Dinge hinzubekommen. Insofern ist es ein sehr wichtiger Punkt, dass wir mit dem Haushaltsbegleitgesetz den Ausbau der Erneuerbaren und der Windkraft beschleunigen. Das ist notwendig, um die eigene Unabhängigkeit zu stärken und von der massiven Abhängigkeit von Energieimporten und fossilen Energieträgern wegzukommen. Und ich glaube, das ist sinnfällig, und das brauchen wir nicht mehr mit Schreckgespenstern dementieren. Des Weiteren kommt im Haushaltsbegleitgesetz – das haben wir heute schon mehrfach besprochen – ein kommunales Energie- und Klimabudget. Dieses haben wir gemeinsam im Verfahren mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag entwickelt. Auch das ist ein weiterer Ansatzpunkt, direkt in den Kommunen etwas für das Thema Klimawandelanpassung bzw. Klimaschutz zu tun. Ein dritter wichtiger Punkt ist, dass wir die lokalen Medienanbieter stärken. Das heißt, mit der Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes sorgen wir dafür, Medienvielfalt vor Ort auszubauen, zu stärken und zu erhalten; denn – ich glaube auch das ist sinnfällig – es ist absolut wichtig, dass man vor Ort eine Vielfalt an Medien und nicht nur ein einziges Medium hat. Wir ändern im Haushaltsbegleitgesetz als vierten Punkt den sächsischen Klimafonds. Das ist wichtig, da ab dem kommenden Jahr damit unter anderem der Ausbau erneuerbarer Energien, die Speicherförderung, die Ausweitung des Reparaturbonus auf Gesamtsachsen oder auch die Anschaffung von sogenannten Balkonkraftwerken für Privathaushalte unterstützt werden soll. Zum Schluss noch ein Wort zur Wasserentnahmeabgabe; das hat mein Kollege bereits angesprochen. Es ist genau richtig, dass wir die Verursacher gestörter Wasserhaushalte beteiligen – und zwar endlich auch sachgerecht beteiligen – und dass wir damit zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit der natürlichen Ressource Wasser kommen. Wir haben Befreiungstatbestände eingeführt, darauf haben wir uns als Koalitionsfraktionen geeinigt. Das heißt, die Besucher der Heilquellen und Schaubergwerke bleiben davon ausgenommen. Und ja – vielleicht noch ein Wort zu Ihnen, Herr Böhme –, dass die Braunkohletagebaue erst ab 2026 abgabepflichtig sind, ist ein Kompromiss. Er hat auch eine Herleitung: Es gibt die Verpflichtung der Braunkohletagebaubetreiber für die Renaturierung von Braunkohlefolgeflächen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür sind Sie nicht zuständig, Frau Schubert, das einzufordern! Außerdem erhöht es die Gebühren für alle!) für die sie die entsprechende Leistungsfähigkeit sicherstellen müssen. Man kann also über die Jahreszahl 2026 meckern, Herr Kollege Böhme, oder man kann anerkennen, dass es – erstens – überhaupt gelungen ist, dass – zweitens – das Geld zweckgebunden für die Wasserversorgung eingesetzt wird und – drittens – schlussendlich auch der Aspekt der Renaturierung berücksichtigt wurde. Den Rest gebe ich zu Protokoll und bitte Sie um Zustimmung zum Haushaltsbegleitgesetz. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Panter an Mikrofon 1. Bitte schön, Herr Kollege.

Alle Reden von Franziska Schubert Protokoll ↗