André Barth
Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Haushaltsbegleitgesetz gibt der Staatsregierung die Grundlage, die sie benötigt, die im Haushaltsplan vorgesehenen Gelder im geplanten Umfang einnehmen und ausgeben zu können. Aus diesem Grund passt das Haushaltsbegleitgesetz eine Vielzahl bestehender Gesetze an. Sie sehen insgesamt elf Gesetzesänderungen und die Änderung einer Verordnung vor. Im Einzelnen wollen Sie mit Artikel 2 dieses Gesetzes das Corona-Bewältigungsfondsgesetz ändern. Wie Sie wissen, hält meine Fraktion dieses Gesetz für verfassungswidrig und hat einen entsprechenden Antrag beim Verfassungsgerichtshof gestellt. Doch nicht nur das bereits bestehende Corona-Bewältigungsfondsgesetz ist aus unserer Sicht verfassungswidrig, sondern auch auf die von Ihnen im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene neue Kreditermächtigung trifft das aus Sicht meiner Fraktion zu. Dafür gibt es drei Gründe: Erstens. Es liegt kein erneuter Beschluss des Landtags nach Artikel 95 Abs. 6 der Sächsischen Verfassung vor. Zweitens. Es liegt keine außergewöhnliche Notsituation mehr vor, die sich der Kontrolle des Staates entziehen würde. Drittens. Durch Covid-19 ist keine erhebliche Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage mehr zu befürchten. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Trotzdem werden Sie die Kreditermächtigungen im Jahr 2023 weiterhin nutzen. Was ist also das Ziel der von Ihnen geplanten Gesetzesänderungen? Ihnen geht es um die Möglichkeit, die Gelder des Fonds bis zum Jahr 2024 in Anspruch zu nehmen. Dazu wollen Sie die Möglichkeit der Kreditaufnahme um ein weiteres Jahr verlängern. Sehr geehrte Kollegen! Ganz im Ernst: Im April 2020 hat der Landtag aufgrund der Covid-19-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt. Auf dieser Grundlage hat das Finanzministerium in den Jahren 2021 und 2022 Kredite aufgenommen. Zweifelsohne bestand im Jahr 2020 eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzog und die Finanzlage des Freistaates erheblich beeinträchtigte. Aufgrund der staatlichen Maßnahmen in Reaktion auf die Verbreitung des Virus verausgabte das Finanzministerium 2020 Mittel in Höhe von 3,2 Milliarden Euro für die Bewältigung der Notlage und nahm Kredite in Höhe von 1,76 Milliarden Euro auf. Das Jahr 2021 sah wie folgt aus: Durch panische Maßnahmen, die das Finanzministerium finanzieren musste, wurden 3 Milliarden Euro ausgegeben und weitere Kredite in Höhe von 2,14 Milliarden Euro aufgenommen. Und wie sieht es in diesem Jahr aus? Besteht immer noch eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Freistaates entzieht und die Finanzlage erheblich beeinträchtigt? Die Antwort ist klar: nein. Das räumt selbst das Finanzministerium ein. Warum Sie diesen vergleichsweise kleinen Betrag unbedingt durch neue Kredite finanzieren müssen, wissen nur Sie. Aus unserer Sicht bleibt Ihr Vorgehen verfassungswidrig, meine Damen und Herren. Wir werden das auf jeden Fall rechtlich prüfen lassen. Nun noch einmal zur Grunderwerbsteuer, meinen Damen und Herren: 3,5 % lautet der derzeitige Steuersatz im Freistaat Sachsen. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, lassen sich hier von Ihren Koalitionspartnern mit dem Nasenring durch die Manege treiben (Sören Voigt, CDU: Das ist Unfug!) und erhöhen die Grunderwerbsteuer auf 5,5 %. Und welche Ausflüchte hat Herr Dietrich hierzu gerade vorgetragen? Wir haben hier einen Entschließungsantrag eingebracht und warten darauf, bis der Bund so gnädig ist und ein Zeichen nach Sachsen sendet, (Eric Dietrich, CDU: Rechtssicherheit heißt das!) dass man eventuell die Steuersätze splitten kann. (Jan Löffler, CDU: Wir machen rechtswidrige Gesetz, oder was?) Dabei ist das heute durch das Gutachten des Juristischen Dienstes schon eine in der Rechtsprechung vorhandene Meinung, und zwar auch eine akzeptable Meinung, der man sich anschließen kann. (Jan Löffler, CDU: Aha, hört, hört! – Weitere Zurufe von der CDU) Da Sie aber gierig sind, werden Sie noch einmal die Grundsteuer ordentlich erhöhen. (Sören Voigt, CDU: Immer noch Grunderwerbsteuer!) – Die Grunderwerbsteuer ordentlich erhöhen. (Zuruf von der CDU: Das kann man schon mal durcheinanderbringen! – Weitere Zurufe von der CDU) Die Grundsteuer erhöhen die Gemeinden dann, wenn sie klamm sind, ja. (Zurufe von der CDU) Das wird aber erst ab dem Jahr 2025 erfolgen. (Dirk Panter, SPD: Die erheben sie!) – Sie erheben sie. Die Erhebung könnte zu höheren Sätzen führen, einigen wir uns darauf, in Einzelfällen auf jeden Fall. (Dirk Panter, SPD: Einigen wir uns auf den Konjunktiv, den Sie offensichtlich anwenden können!) – Ja, ich kann den Konjunktiv anwenden. So viel sprachliche Fähigkeiten sind noch da. Meine Damen und Herren, was Sie als CDU jedoch bezüglich der Windkraft im Freistaat Sachsen veranstalten, hat die „Freie Presse“ am Sonnabend wunderbar zusammengefasst. Ich nenne das „Umfallerpartei“ – Umfallerpartei, meine Damen und Herren. Sie stellen sich hier hin und sagen: Wir in Sachsen werden einen 1 000-Meter-Abstand zu Windrädern durchsetzen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Haben sie gemacht!) Dann wurde in der Sächsischen Bauordnung formal eine „1 000-Meter-Regelung“ eingeführt. Ich setze das in Anführungszeichen, weil die 1 000-Meter-Regelung bereits arg durchlöchert war. Vier oder fünf Wohngebäude – das heißt, ein oder zwei Wohngebäude spielten dabei keine Rolle –; (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) und durch Beschluss von Gemeinderäten konnte man auch von dieser 1 000-Meter-Regel abweichen. Damit hatten wir in der Sächsischen Bauordnung die Windrad-Diskussion gesellschaftlich in Sachsen abgeschlossen. Und jetzt kommen Sie als CDU und machen im Haushaltsbegleitgesetz by the way, (Zuruf von den LINKEN und der SPD: Bei se weei!) durch die Hintertür den großen Knicks an die GRÜNEN, an Frau Schubert. Diese kleine Partei hat die große CDU gezwungen, im Haushaltsbegleitgesetz Regelungen einzuführen – das muss man den sächsischen Windkraftinitiativen sagen –, die härter sind, als es Herr Habeck in Berlin von Sachsen gefordert hat. Was sind dann Ihre Versprechen und Ziele, die Sie den sächsischen Wählern in Ihr Wahlprogramm schreiben, bezüglich der Windkraft wert? – Nichts. Gar nichts. Das ist eine Veralberung der Bevölkerung. (Marco Böhme, DIE LINKE: Weil Sie darauf reinfallen!) Wenn wir uns fragen, wo die Windräder stehen: Die Windräder stehen nicht hier an der Elbe und nicht in der Sächsischen Schweiz. Sie stehen auch nicht in der Innenstadt von Leipzig oder Chemnitz. (Juliane Pfeil, SPD: Die stehen da, wo der Wind weht, verdammt noch mal! – Heiterkeit bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei den LINKEN) Die Windräder stehen vornehmlich im ländlichen Raum und dort – – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ach, in Dresden auf den Elbhängen weht wohl kein Wind, Herr Gebhardt? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wo denn?) – Auf den Elbhängen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Na, wir haben doch genug Platz auf den Elbhängen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na, echt!) Da könnten wir doch ein Mahnmal für die Energiewende neben den Dresdner Fernsehturm setzen; das wäre mein Vorschlag, Herr Gebhardt. 500 Meter Abstand zum Dresdner Fernsehturm, dann können wir ein Flügelrad von 240 Metern – – (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE: Der gesamte Fernsehturm!) – Das ist auch eine Idee, das können Sie ja als Änderungsvorschlag einbringen, Frau Schubert. (Zuruf der Abg. Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) – Jaja, das habe ich verstanden, Frau Schubert, aber da müssten Sie das Fundament massiv verstärken, weil die Wirkungskräfte bei solch einer Windanlage – ich habe mich da einmal im Internet belesen, (Dirk Panter, SPD: Bitte nicht! Schluss! – Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU) weil mich das interessiert hat – extrem hoch sind. (Weitere Zurufe) Meine Damen und Herren, ich fasse es noch einmal zusammen: Sie geben in der Öffentlichkeit Versprechen über Abstandsflächen ab und lassen sich dann von dieser kleinen Partei und von der Ampelregierung in Berlin in die Knie zwingen. Meine Damen und Herren, ist das ein konservativer Ansatz in der Energiepolitik? – Den kann ich nicht erkennen. Deshalb sage ich Ihnen: Wir als AfD können dieses Haushaltsbegleitgesetz nur ganz entschieden ablehnen. Ein besserer Name für dieses Haushaltsbegleitgesetz wäre „Windkraftermöglichungsgesetz im Freistaat Sachsen“, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Dann hätte das Gesetz wenigstens einen ehrlichen Titel. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber so mutig, meine Damen und Herren, sind Sie dann auch nicht. Wenn der Innenminister immer sagt, wir können der CDU trauen, muss ich sagen: Bei Windrädern hat die CDU die sächsische Landbevölkerung ganz schön verarscht. (Eric Dietrich, CDU: So ein Quatsch!) Da wird Ihnen niemand mehr trauen, wenn es um die Frage Windkraft geht, meine Damen und Herren. Aus dieser Sicht kann ich Ihnen für meine Fraktion nur sagen, werden wir das Haushaltsgesetz, – (Zuruf von der CDU: Haushaltsbegleitgesetz!) – Haushaltsbegleitgesetz, danke schön; das Haushaltsgesetz hatten wir schon – (Zuruf von der CDU: Genau!) – das HBG heute in seiner Gänze ablehnen müssen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Brünler spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.
